Förderprogramm
KfW - Ladestationen für Elektroautos - Wohngebäude
Fördergeber: Bund
Förderempfänger: Private Eigentümer, Wohnungseigentümergemeinschaften, Mieter, Vermieter
Antragsunterlagen:
- Kreditinstitut für Wiederaufbau (KfW)
- Zuschussportal: www.kfw.de/zuschussportal
- Palmengartenstraße 5 - 9
- 60325 Frankfurt
- Tel. Infocenter KfW: 0800 - 539 - 9002 (kostenfrei)
Förderfähige Maßnahmen:
Achtung:
- Antragsstopp im Zuschuss-Programm "Ladestationen für Elektroautos - Wohngebäude" (Programm-Nr. 440, für private Eigentümer, Wohnungseigentümergemeinschaften, Mieter, Vermieter) seit dem 27.10.21. Zur Förderung des Umstiegs auf klimafreundliche Elektroautos hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) Zuschüsse für Ladestationen mit ca. 1.000.000 Ladepunkten bereitgestellt. Wegen der enorm hohen Nachfrage sind die Fördermittel jetzt komplett ausgeschöpft. Bitte stellen Sie keinen Antrag mehr.
- Seit 24.11.21 Programm Nr. 441 (für Unternehmen und kommunale Unternehmen, freiberuflich Tätige und gemeinnützige Organisationen) gilt: Zuschuss bis zu 900 Euro pro Ladepunkt für den Kauf und die Installation von Ladestationen, die nicht öffentlich zugänglich sind und zum Aufladen von Firmenfahrzeugen und Privatfahrzeugen von Beschäftigten dienen. Diesen Zuschuss können Sie voraussichtlich bis Dezember 2022 beantragen. Dann werden die Fördermittel wahrscheinlich ausgeschöpft sein. Es wird empfohlen, den Antrag frühzeitig zu stellen. Sollten Sie schon eine Zusage auf einen gestellten Antrag erhalten haben, dann ist Ihr Zuschuss auf jeden Fall für Sie reserviert. Neu ist, dass Sie jetzt 18 statt 12 Monate Zeit haben, um Ihre Ladestationen in Betrieb zu nehmen.
- Laufende Anträge im Programm 440 nicht betroffen
- Haben Sie Ihren Antrag schon gestellt? Sofern Sie dabei alle Fördervoraussetzungen erfüllt haben, erhalten Sie in den nächsten Tagen eine Antragsbestätigung - damit ist Ihr Zuschuss für Sie reserviert.
- Haben Sie schon eine Antragsbestätigung erhalten? Dann ist Ihr Zuschuss für Sie reserviert. Die KfW zahlt ihn aus, sobald Sie den Einbau der Ladestation entsprechend der Fördervoraussetzungen nachweisen.
Infos zum Förderprogramm 440 (derzeit Antragsstopp!):
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW-Förderprogramm Nr. 440) fördert den Kauf und Anschluss von Ladestationen für Elektroautos mit einem Zuschuss. Gefördert werden Ladepunkte an Stellplätzen und in Garagen, die zu Wohngebäuden gehören und nur privat zugänglich sind - also im nicht öffentlichen Bereich. Ein Ladepunkt ist ein Gerät, mit dem Sie ein Elektroauto aufladen können, aber nicht mehrere gleichzeitig.
Zu den geförderten Kosten gehören:
- Der Kaufpreis einer neuen Ladestation (z. B. Wallbox) mit 11 kW Ladeleistung und intelligenter Steuerung (Sie können auch ein Gerät mit stärkerer Ladeleistung kaufen. Das Gerät muss dann von einem Elektrobetrieb auf 11 kW eingestellt werden. Eine intelligent gesteuerte Ladestation kann mit anderen Komponenten des Stromnetzes kommunizieren - z. B. um die Ladeleistung zu begrenzen oder zeitlich zu verschieben.).
- Die Kosten für Einbau und Anschluss der Ladestation, inklusive aller Installationsarbeiten.
Förderbedingungen:
Voraussetzung für die Förderung der Ladeinfrastruktur ist, dass der für den Ladevorgang erforderliche Strom zu 100% aus erneuerbaren Energien stammt. Dieser kann über einen entsprechenden Stromliefervertrag oder/und aus Eigenerzeugung vor Ort (zum Beispiel Strom aus Photovoltaik-Anlagen) bezogen werden.
Liste förderfähiger Ladestationen:.
Alle in der Liste aufgeführten Ladestationen erfüllen die technischen. Anforderungen. Sofern Sie eine Förderung für eine Ladestation beantragen möchten, die nicht auf der Liste enthalten ist, aber alle aufgeführten Anforderungen erfüllt, kontaktieren Sie bitte vor Antragstellung das KfW-Infocenter (kostenfreie Servicenummer: 0800 539 9005).
Die Einbaumaßnahmen sind durch Fachunternehmen vorzunehmen. Insbesondere die Errichtung und Inbetriebnahme der Ladestation muss durch ein Installationsunternehmen erfolgen.
Bagatellgrenze: Ihre Gesamtkosten müssen mindestens 900 Euro betragen, sonst können Sie keinen Zuschuss erhalten.
Den Zuschuss können Sie erst beantragen, wenn Ihr Wohngebäude schon besteht. Also bei einem Neubau nach dem Einzug.
Bevor Sie Ihre Ladestation bestellen, stellen Sie Ihren Antrag direkt im KfW-Zuschussportal (www.kfw.de/440-zuschussportal). Bitte wählen Sie das Produkt "Ladestationen für Elektroautos" (440). Sobald Sie die Antragsbestätigung für den Zuschuss bekommen haben, weisen Sie bitte Ihre Identität nach den Vorgaben der KfW nach.
Auszahlung: Ist die Ladestation eingebaut, können Sie im KfW-Zuschussportal die Durchführung Ihres Vorhabens bestätigen. Anschließend erhalten Sie den Zuschuss auf Ihr Konto ausgezahlt. Die KfW ist berechtigt, den Zuschuss zurückzufordern, wenn eine geförderte Ladestation binnen eines Jahres nach der Inbetriebnahme veräußert wird.
Steuerliche Behandlung: Nicht möglich ist eine Kombination geförderter Maßnahmen mit einer steuerlichen Förderung gemäß § 35 a Absatz 3 Einkommenssteuergesetz (Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen).
Nicht Förderfähig:
sind:
- Öffentlich zugängliche Ladestationen, zum Beispiel am Rathaus-Parkplatz oder in der Tiefgarage eines Bürogebäudes.
- Die Errichtung öffentlich zugänglicher Ladestationen gemäß § 2 Satz 9 Ladesäulenverordnung (LSV).
Fördermittel:
Zuschusshöhe:
- pauschaler Zuschuss von 900 Euro pro Ladepunkt.
- Wenn Ihre Ladestation mehrere Ladepunkte hat, können Sie pro Ladepunkt 900 Euro Zuschuss erhalten, wenn Ihre Gesamtkosten über 900 Euro pro Ladepunkt liegen. Ansonsten wird der Zuschuss reduziert (siehe KfW-Tabelle).
Sonstiges:
Die Antragstellung für das Programm Nr. 440 ist derzeit nicht möglich, da die zur Verfügung gestellten Fördermittel ausgeschöpft sind.
Informationen der KfW zum Förderprogramm 440 für Private
Zum Programm-Merkblatt 440 der KfW
Privatpersonen können weitere Fördermittel nutzen, wenn Sie:
- eine Photovoltaik-Anlage für Solarstrom installieren (KfW-Kreditprogramm Erneuerbare Energien Standard, Programm Nr. 270 und Zuschüsse der BAFA)
- Stellplatz oder Garage und die Zugangswege barrierefrei umbauen (KfW-Zuschuss für Barrierereduzierung, Programm Nr. 455-B)
- Haus und Garage gegen Einbruch schützen. Maßnahmen zum Einbruchschutz an der Garage werden gefördert, wenn die Garage einen direkten Zugang zum Haus hat (KfW-Zuschuss für besseren Einbruchschutz, Programm Nr. 455-E).
Informationen der KfW zum Förderprogramm 441 für Unternehmen
Zur NRW-Landesförderung von Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge
Stand der Informationen: 30.08.2022
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