Förderprogramm
KfW - Ladestationen für Elektroautos - Wohngebäude

Fördergeber: Bund

Förderempfänger: Private Eigentümer, Wohnungseigentümergemeinschaften, Mieter, Vermieter

Antragsunterlagen:

Kreditinstitut für Wiederaufbau (KfW)
Zuschussportal: www.kfw.de/zuschussportal
Palmengartenstraße 5 - 9
60325 Frankfurt
Tel. Infocenter KfW: 0800 - 539 - 9002 (kostenfrei)

Förderfähige Maßnahmen:

Achtung:

Infos zum Förderprogramm 440 (derzeit Antragsstopp!):

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW-Förderprogramm Nr. 440) fördert den Kauf und Anschluss von Ladestationen für Elektroautos mit einem Zuschuss. Gefördert werden Ladepunkte an Stellplätzen und in Garagen, die zu Wohngebäuden gehören und nur privat zugänglich sind - also im nicht öffentlichen Bereich. Ein Ladepunkt ist ein Gerät, mit dem Sie ein Elektroauto aufladen können, aber nicht mehrere gleichzeitig.

Zu den geförderten Kosten gehören:

Förderbedingungen:

Voraussetzung für die Förderung der Ladeinfrastruktur ist, dass der für den Ladevorgang erforderliche Strom zu 100% aus erneuerbaren Energien stammt. Dieser kann über einen entsprechenden Stromliefervertrag oder/und aus Eigenerzeugung vor Ort (zum Beispiel Strom aus Photovoltaik-Anlagen) bezogen werden.

Liste förderfähiger Ladestationen:.

Alle in der Liste aufgeführten Ladestationen erfüllen die technischen. Anforderungen. Sofern Sie eine Förderung für eine Ladestation beantragen möchten, die nicht auf der Liste enthalten ist, aber alle aufgeführten Anforderungen erfüllt, kontaktieren Sie bitte vor Antragstellung das KfW-Infocenter (kostenfreie Servicenummer: 0800 539 9005).

Die Einbaumaßnahmen sind durch Fachunternehmen vorzunehmen. Insbesondere die Errichtung und Inbetriebnahme der Ladestation muss durch ein Installationsunternehmen erfolgen.

Bagatellgrenze: Ihre Gesamtkosten müssen mindestens 900 Euro betragen, sonst können Sie keinen Zuschuss erhalten.

Den Zuschuss können Sie erst beantragen, wenn Ihr Wohngebäude schon besteht. Also bei einem Neubau nach dem Einzug.

Bevor Sie Ihre Ladestation bestellen, stellen Sie Ihren Antrag direkt im KfW-Zuschussportal (www.kfw.de/440-zuschussportal). Bitte wählen Sie das Produkt "Ladestationen für Elektroautos" (440). Sobald Sie die Antragsbestätigung für den Zuschuss bekommen haben, weisen Sie bitte Ihre Identität nach den Vorgaben der KfW nach.

Auszahlung: Ist die Ladestation eingebaut, können Sie im KfW-Zuschussportal die Durchführung Ihres Vorhabens bestätigen. Anschließend erhalten Sie den Zuschuss auf Ihr Konto ausgezahlt. Die KfW ist berechtigt, den Zuschuss zurückzufordern, wenn eine geförderte Ladestation binnen eines Jahres nach der Inbetriebnahme veräußert wird.

Steuerliche Behandlung: Nicht möglich ist eine Kombination geförderter Maßnahmen mit einer steuerlichen Förderung gemäß § 35 a Absatz 3 Einkommenssteuergesetz (Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen).

Nicht Förderfähig:

sind:

Fördermittel:

Zuschusshöhe:

Sonstiges:

Die Antragstellung für das Programm Nr. 440 ist derzeit nicht möglich, da die zur Verfügung gestellten Fördermittel ausgeschöpft sind.

Informationen der KfW zum Förderprogramm 440 für Private

Zum Programm-Merkblatt 440 der KfW

Privatpersonen können weitere Fördermittel nutzen, wenn Sie:

Informationen der KfW zum Förderprogramm 441 für Unternehmen

Zur NRW-Landesförderung von Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge

Stand der Informationen: 30.08.2022

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