Förderprogramm
Förderung von Lastenfahrrädern und Lastenanhängern

Fördergeber: Stadt Münster

Förderempfänger: Privatpersonen und private Nutzergemeinschaft

Antragsunterlagen:

Stadt Münster, Amt für Mobilität und Tiefbau
Förderprogramm Lastenfahrräder/-anhänger
48127 Münster
Tel. 0251-492-6582
lastenleeze@stadt-muenster.de

Förderfähige Maßnahmen:

Achtung: Die Mittel sind für 2020 erschöpft und für 2021 werden keine Mittel bereitgestellt (Stand 31.3.21)

Seit dem 1. April 2020 konnten Münsteranerinnen und Münsteraner Anträge stellen. Bereits nach drei Wochen war der Fördertopf in Höhe von 250.000 Euro vorläufig ausgeschöpft. Alle, die bis zum 21.04. einen vollständigen und richtlinienkonformen Förderantrag gestellt haben, erhalten eine Förderzusage. Danach eingehende Förderanträge wurden auf eine Warteliste gesetzt. Antragsteller rücken nach, falls bereits bewilligte Fördermittel nicht (komplett) abgerufen oder Anträge zurückgezogen werden. Alle Antragsstellenden werden um Geduld gebeten, da der Kauf von förderfähigen Lastenrädern / -anhängern erst nach erteilter Förderzusage erfolgen darf.

Mittlerweile ist die Warteliste so gut gefüllt, dass seit dem 17. Juni 2020 keine Förderanträge mehr entgegengenommen werden. Wir bitten alle Interessierten um Verständnis.

Förderfähige Maßnahmen 2020:
Gefördert wird die Anschaffung werksneuer Fahrräder und Anhänger, die speziell zum Transport von Gütern und/oder Personen konstruiert werden. Das heißt, Fahrräder müssen über standardisierte Transportvorrichtungen verfügen, die fest mit dem Fahrrad verbunden sind. Des Weiteren müssen sie eine Nutzlast (= zulässiges Gesamtgewicht - Eigengewicht des Fahrzeugs) von mindestens 150 Kilogramm aufweisen.

Förderbedingungen:

Antragsberechtigte / Antragsinhalte / Kaufnachweise:
Antragsberechtigt sind ausschließlich volljährige Privatpersonen mit Hauptwohnsitz in Münster, die das Lastenrad oder den Lastenanhänger zum privaten Gebrauch erwerben. Der Erwerb kann auch gemeinschaftlich durch mehrere volljährige Privatpersonen (Nutzergemeinschaft) erfolgen; die Förderung wird jedoch in einer Summe an eine von der Käufergemeinschaft zu bestimmende Person ausgezahlt. Diese Person muss auch den
Antrag stellen.

Antragstellung:
Bürgerinnen und Bürger können ab dem 1.4.2020 einen Antrag (mit entsprechendem Wohnortnachweis) auf Förderung von Lastenrädern/-anhängern stellen. Anschließend erfolgen schnellstmöglich eine Antragsprüfung und eine entsprechende Förderzusage durch das Amt für Mobilität und Tiefbau. Lastenräder/-anhänger sind grundsätzlich erst nach dieser Förderzusage förderfähig, das heißt der Kauf des Fördergegenstands darf erst nach erteilter Förderzusage erfolgen. Binnen 12 Wochen nach Förderzusage sind alle erforderlichen Kaufnachweise (Rechnungskopie, Rahmennummer und Nutzlast des Lastenrades) einzureichen. Danach erfolgt eine Auszahlung der Kaufprämie. Werden die erforderlichen Kaufnachweise nicht fristgerecht eingereicht, ist die oben genannte Förderzusage hinfällig.

Die Anträge können schriftlich ab Inkrafttreten dieser Richtlinie (1.4.2020) an folgende Anschrift gerichtet werden:

In dem Antrag sind folgende Angaben zu machen und die erforderlichen Nachweise beizufügen:

Nach der Förderzusage:
Nach der Förderzusage durch das Amt für Mobilität und Tiefbau sind binnen 12 Wochen folgende erforderlichen Kaufnachweise einzureichen:

Erst anschließend erfolgt eine Auszahlung der Kaufprämie.

Ein vollständiger Förderantrag berechtigt nicht zwangsläufig zur Inanspruchnahme einer Förderung, da das Jahresbudget zum Zeitpunkt der Antragsstellung bereits ausgeschöpft sein kann.

Nicht Förderfähig:

Zubehör wie Regenschutz o. Ä. ist nicht förderfähig.

Der Kauf eines gebrauchten Lastenrades/-anhängers wird nicht gefördert.

Fördermittel:

Von der Stadt Münster wird Privatpersonen eine Kaufprämie in Höhe von 30 % der Anschaffungskosten ausgezahlt, höchstens jedoch 750 € für Lastenräder und höchstens 100 € für Lastenanhänger.

Sonstiges:

Zum Förderantrag 2020

Zur Förderrichtlinie für die Förderperiode 2020

Stand der Informationen: 31.03.2021

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