Förderprogramm
progres.nrw - Emissionsarme Mobilität

Fördergeber: Land NRW

Förderempfänger: kl. und mittlere Unternehmen, natürliche und juristische Personen, Träger v. Schulen, Kindergärten u.a. wissenschaftl., sozialer od. karitativer Einrichtungen, Gemeinden u. -verbände

Antragsunterlagen:

Bezirksregierung Arnsberg
Bergbau und Energie in NRW
Goebenstraße 25
44135 Dortmund
Tel. 0211-837-1927
nrwdirekt@nrw.de

Förderfähige Maßnahmen:

Seit dem 1. April 2022 gibt es mit der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen aus dem "Programm für Rationelle Energieverwendung, Regenerative Energien und Energiesparen" progres.nrw - Programmbereich "Emissionsarme Mobilität" folgende aktualisierte und neue Förderangebote:

Zu den Richtlinien (Stand 1.4.22)

Förderung von Umsetzungskonzepten Elektromobilität

Förderung von Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge

Achtung: Zur Landesförderung für Wallboxen und Batteriespeicher für´s Elektroauto: Die Ziele der Förderungen sind Mitte Juni 2022 bereits erreicht. Mehr als 12.000 Anträge für Wallboxen mit Photovoltaik seit April 2022 belegen das enorme Interesse von Bürgerinnen und Bürgern. Beide Programme aus der Progress-NRW-Linie wurden so schnell breit angenommen, dass die Landesregierung nun andere Förderinstrumente anpackt. Dies sind insbesondere Förderungen für den schnelleren Hochlauf von Schnellladestationen sowie die Förderung von Wärme- und Kältespeichern. Eine Antragstellung zur Förderung von öffentlicher Ladeinfrastruktur größer 50 kW ist im Zeitraum vom 02.05. bis 30.06.2022 nicht möglich (siehe auch Nr. 6.3.3.2 der Richtlinie).

Alle weiteren Förderungen in den progres.nrw-Programmen sind weiter verfügbar.

Bitte nutzen Sie gegebenenfalls das alternative Förderprogramm "Förderung von öffentlich zugänglicher Schnellladeinfrastruktur"

Förderung von Netzanschlüssen für Stellplatzkonzepte

Förderung von Batterieelektrofahrzeugen und Brennstoffzellenfahrzeugen

Förderung von Elektrolyseuren und Wasserstoffspeichern

Förderung von Lastenfahrrädern

Förderbedingungen:

Fördermittel:

2 Beispiele für die Landesförderung:

Förderung von Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge

Festbetragsfinanzierung - zuwendungsfähig sind Ausgaben für:

Förderung von Lastenfahrrädern

Gefördert werden fabrikneue elektrische und nicht elektrische Lastenfahrräder in der Grundausstattung nebst einem fest verbauten Transportaufbau mit einer Nutzlast von mindestens 70 Kilogramm ohne Fahrer und verlängerter Radstand oder Transportmöglichkeiten, die unlösbar mit dem Fahrrad verbunden sind und mehr Volumen oder Gewicht aufnehmen können als ein herkömmliches Fahrrad (zum Beispiel: Long John, Longtail, Schwertransporter, Trike). Nicht gefördert werden (Anhänger und Lieferbikes).

Die Förderung erfolgt über eine Anteilfinanzierung:

Sonstiges:

Die Bundesregierung und das Land Nordrhein-Westfalen unterstützen alle Interessenten bei der Anschaffung eines Elektrofahrzeugs durch Steuervergünstigungen, Kaufprämien und Förderprogramme. Hier erhalten Sie einen Überblick über die bestehenden Angebote und die Antragsunterlagen: www.elektromobilitaet.nrw.

Auskünfte erhalten Sie telefonisch unter 0211/837-1928
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Hinweise und Beratung zu weiteren Förderprogrammen anderer Fördergeber für PV-Anlagen, Solaranlagen, KWK-, Mini-KWK-Anlagen oder Fernwärmeanschluss geben folgende Stellen:

1. Kreditanstalt für Wiederaufbau: www.kfw-foerderbank.de

2. Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle: www.bafa.de

3. Energieberatung der Verbraucherzentrale NRW - Beratungstelle Münster:Terminvereinbarung für persönliche Beratung: Aegidiistr. 46, 48143 Münster, Tel.: 0251-20 86 53 05 oder nutzen Sie die Sprechstunde der Energieberatung der Verbraucherzentrale NRW im Kundenzentrum im Stadthaus 3, Albersloher Weg 33, mit Terminvereinbarung und kostenfrei: montags 9 - 16 Uhr.
Zum Terminbuchungsportal

Stand der Informationen: 28.06.2022

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