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Hunde / Hundekot

Bitte beachten Sie beim Ausführen von Hunden:

Von Kinderspielplätzen ist jeder Hund fernzuhalten. In den Fußgängerzonen besteht Anleinpflicht für alle Hunde. Hunde müssen im Wald außerhalb von Wegen angeleint werden (Lärm (Tierlärm) Tierseuchen). Hunde ab 40 cm Schulterhöhe oder mit mehr als 20 kg Gewicht dürfen innerhalb bebauten Gebiets nur angeleint ausgeführt werden.
Weitere Informationen zum Landeshundegesetz erhalten Sie beim Ordnungsamt.

Ordnungsamt
www.stadt-muenster.de/ordnungsamt/allgemeines-ordnungswesen/landeshundegesetz.html
Klemensstr. 10
48143 Münster
Tel. 4 92-32 21
ordnungsamt@stadt-muenster.de

Hundekot:

Der Hundebesitzer ist verpflichtet, Verunreinigungen, die durch seinen Hund verursacht werden, von Straßen, Wegen und Plätzen unverzüglich zu beseitigen. Hundekot-Beutelspender.
Bei Zuwiderhandlungen droht ein Bußgeld des Ordnungsamtes.

Aufgabe des Kommunalen Ordnungsdienstes des Ordnungsamtes ist es, Verstöße gegen die öffentliche Sicherheit oder Ordnung aufzunehmen und vor Ort zu bearbeiten. Das Aufgabenfeld umfasst die Überwachung der Einhaltung der Stadtordnung, der Sondernutzungssatzung und der Immissionsschutzbestimmungen. Außerdem steht der Kommunale Ordnungsdienst rat- oder hilfesuchenden Bürgerinnen und Bürgern schnell und unbürokratisch zur Seite. Darüber hinaus ist die Betreuung von Großveranstaltungen, wie beispielsweise Karneval, "Send" oder die münsterschen Weihnachtsmärkte, Aufgabe des Dienstes.

Aufgrund der flexiblen Arbeitszeiten ist der Kommunale Ordnungsdienst in der Lage, auch in den Abend- und Nachtstunden bei spontan eintretenden Einsatzlagen zu reagieren. So werden zurzeit im Rahmen der Gefahrenabwehr an sechs Tagen in der Woche Doppelstreifen im Schichtdienst eingesetzt. Durch die blaue Dienstkleidung ist das Ordnungsamt eindeutig und gut erkennbar.

Die Erreichbarkeit des Servicetelefons ist aufgrund der Vielzahl von eingehenden Meldungen zeitweise nur eingeschränkt möglich. Gerne können Sie sich mit Ihren Anliegen auch per E-Mail an den Kommunalen Ordnungsdienst wenden:

Ordnungsamt
www.stadt-muenster.de/ordnungsamt/kommunaler-ordnungsdienst.html
Kommunaler Ordnungsdienst (KOD)
Nieberdingstraße 30
48155 Münster
Tel. Servicetelefon: 4 92-11 11 (Mo 7.30 - 21.30, Di - Do 7.30 - 23.00, Fr - Sa 7.30 - 1 Uhr)
FAX 4 92-79 22
KOD@stadt-muenster.de