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Landschaftsschutzgebiete

Landschaftsschutzgebiete werden zur Erhaltung oder Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes oder der Nutzungsfähigkeit der Naturgüter festgesetzt. Berücksichtigt wird dabei die Vielfalt, Eigenart oder auch Schönheit des Landschaftsbildes und der Erholungswert.

Verboten sind alle charakterändernden Handlungen innerhalb eines Landschaftsschutzgebietes, wie

Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit
www.stadt-muenster.de/umwelt
Untere Naturschutzbehörde
Albersloher Weg 450
48167 Münster
Tel. 4 92-67 14/-67 29
umwelt@stadt-muenster.de