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Pflanzenschutzmittel

Pflanzenschutzmittel teilt man nach ihren Einsatzbereichen ein in Insektizide (gegen Insekten), Akarizide (gegen Milben), Fungizide (gegen Pilze), Herbizide (gegen Unkraut), Molluskizide (gegen Schnecken) und Rodentizide (gegen Nagetiere). Den insgesamt rund 1000 zugelassenen Pflanzenschutzmitteln liegen ca. 250 Wirkstoffe zugrunde.
Seit dem Inkrafttreten des neuen Pflanzenschutzgesetzes am 1. Juli 2001 müssen Pflanzenschutzmittel für die Verwendung im Haus- und Kleingarten mit der Aufschrift "Anwendung im Haus- und Kleingartenbereich zulässig" gekennzeichnet sein. Pflanzenschutzmittel ohne diese Aufschrift dürfen im Haus- und Kleingarten nicht eingesetzt werden. Der Gebrauch von Großpackungen ist im Hobbygarten verboten. Der Inhalt einer Verpackungseinheit ist für eine Behandlungsfläche von maximal 500 m² ausreichend. Damit soll verhindert werden, dass sich bei Haus- und Kleingärtnern größere Restmengen ansammeln, weil eine Packung nicht innerhalb einer Saison aufgebraucht wird. Wenn die Zulassung eines Pflanzenschutzmittels endet, dürfen Restmengen nur noch im Jahr des Zulassungsendes und in den zwei darauf folgenden Jahren aufgebraucht werden.
Besonders beachtet werden muss die Indikationszulassung, die ebenfalls seit dem 1. Juli 2001 gilt: Demnach dürfen Pflanzenschutzmittel nur noch bei den Pflanzenarten und gegen die Schaderreger eingesetzt werden, gegen die sie zugelassen worden sind. Der Anwender muss sich also strikt an die Angaben in der Gebrauchsanweisung halten. So darf er z. B. ein Präparat, das gegen Blattläuse an Rosen zugelassen ist, nicht automatisch auch gegen Blattläuse an Kohlgemüse einsetzen. Dadurch wird im Vergleich zu früheren Jahren die Anwendung vieler Präparate stark eingeschränkt. Daneben müssen auch alle anderen Angaben in der Gebrauchsanweisung, wie die Aufwandmenge, die Zahl der Anwendungen, die Wartezeit (= Zeit zwischen Anwendung und Ernte), der Bienenschutz und der Gewässerschutz sorgfältig beachtet werden. Grundsätzlich sollten Pflanzenschutzmittel nur dann eingesetzt werden, wenn die Gefahr besteht, dass die Pflanzen sehr stark geschädigt werden und wenn biologische oder biotechnische Maßnahmen nicht ausreichend wirken.

Der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln ist verboten bei Wegen und Flächen mit befestigter Decke innerhalb von gärtnerischen Nutzungsformen
sowie Gestaltungs- und Ausgleichsflächen, z. B.: auf Wegen, Böschungen,
Feldrainen, Straßenbegleitgrün, Hecken, Feldgehölzen und Grünflächen und sonstigen Außenanlagen, die nicht oder nicht vorwiegend für gärtnerische, sondern für sonstige Zwecke genutzt werden, zum Beispiel Kinderspielplätze,
Spiel- und Liegewiesen.

Ausnahmegenehmigungen erteilt die Landwirtschaftskammer NRW.

Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen
www.lwk.nrw.de
Pflanzenschutzdienst
Nevinghoff 40
48147 Münster
Tel. 23 76-6 55

Rückstände von Pflanzenschutzmitteln in Lebensmitteln:

Gesundheits- und Veterinäramt
www.stadt-muenster.de/verbraucherschutz
Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Nieberdingstraße 30a
48155 Münster
Tel. 02 51-4 92-54 61 (Mo - Mi 8 - 16 Uhr, Do 8 - 18 Uhr, Fr. 8 - 13 Uhr)
FAX 02 51-4 92-54 99
veterinaeramt@stadt-muenster.de

Lagerung:

Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit
www.stadt-muenster.de/umwelt
Albersloher Weg 450
48167 Münster
Tel. 4 92-67 80
umwelt@stadt-muenster.de

entsorgung:
Pflanzenschutzmittel sind Problemabfälle. Haushalte können sie bei den Recyclinghöfen, Kleingewerbebetriebe beim Zwischenlager der AWM donnerstags von 10 bis 12 Uhr und von 13.30 bis 15.30 Uhr sowie nach telefonischer Terminabsprache abgeben.

Abfallwirtschaftsbetriebe (AWM)
www.awm.stadt-muenster.de
Rösnerstr. 10
48155 Münster
Tel. 60 52 28
awm@stadt-muenster.de
Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit
www.stadt-muenster.de/umwelt
Untere Abfallwirtschaftsbehörde
Albersloher Weg 450
48167 Münster
Tel. 4 92-68 50
umwelt@stadt-muenster.de