Die Benutzung von Rasenmähern mit Elektro- oder Benzinmotor ist grundsätzlich auf die Zeit von 7 bis 20 Uhr an Werktagen beschränkt. An Sonn- und Feiertagen dürfen Motor-Rasenmäher nicht betrieben werden.
Diese Regelung gilt sowohl für private als auch für gewerbliche Nutzer.