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Säuberungsaktionen

Wer Säuberungsaktionen durchführen möchte (z. B. an Bachläufen oder Uferböschungen, im Wald oder in Parks), sollte dies auf jeden Fall nur in den Wintermonaten, während der Vegetationsruhe und außerhalb der Brutzeit tun. In öffentlichen Grünanlagen ist eine Rücksprache mit dem Amt für Grünflächen und Umweltschutz erforderlich.

Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit
www.stadt-muenster.de/umwelt
Albersloher Weg 450
48167 Münster
Tel. 4 92-67 52
umwelt@stadt-muenster.de