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Verpackungsverordnung

Verpackungsabfälle tragen mit 30 % des Gewichts und 50 % des Volumens wesentlich zum Abfall aus Haushalten und zu den haushaltsähnlichen Gewerbeabfällen bei. Ziel der bundesweit gültigen Verpackungsverordnung ist die Vermeidung und Verwertung von Verpackungen. Sie unterscheidet Transportverpackungen, die dem Transport von Waren dienen, Umverpackungen, die um eine weitere Verpackung sind, Verkaufsverpackungen, die das Produkt selbst verpacken.
Die ersten beiden werden über den Händler/Lieferanten zurückgenommen und den Herstellern zur Verwertung überbracht. Für die Sammlung von Umverpackungen muss der Handel Behälter für die Kunden zur Entsorgung im Geschäft aufstellen. Seit der Gültigkeit der Verpackungsverordnung wird zunehmend auf viele überflüssige Umverpackungen verzichtet (z. B. der Karton um eine Zahnpastatube). Zur Sammlung und Verwertung von Verkaufsverpackungen wurde die Duales System Deutschland AG gegründet. Zunächst in Gelben Säcken und seit dem 1.1.2020 in Wertstofftonnen werden seither in Münster Verpackungen aus Kunststoff, Metall und Verbundstoff gesammelt.

Einweggetränkeverpackungen sind nach den Vorschriften der Verpackungsverordnung mit einem Zwangspfand belegt Pfandpflicht.

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