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Wasserschutzgebiete

Sie sollten beachten, dass Sie in Trinkwasserschutzgebieten (Wasserschutzgebieten) generell nicht baden, zelten, lagern oder grillen dürfen. Aber auch das Füttern von Vögeln oder Zufüttern der Fische für das Angeln wirkt sich negativ auf die Wasserqualität der Seen und das Grundwasser aus.

Der Hiltruper See liegt z. B. im Wasserschutzgebiet "Hohe Ward". Das Trinkwasser wird aus dem Grundwasser des so genannten Münsterländer Kiessandzuges gewonnen.
Jede Verschmutzung in einem Wasserschutzgebiet bedeutet eine Gefährdung für das Grundwasser und somit für das Trinkwasser. Die Ziele für die Zukunft heißen: Erhaltung der Seen, Artenschutz und die Gewährleistung der Trinkwassergewinnung. Wer sich aus Eigennutz und zum eigenen Vergnügen darüber hinwegsetzt, riskiert irreparable Schäden in der Natur.

Um Grundwasser im Interesse der öffentlichen Wasserversorgung vor schädlichen Einflüssen zu schützen, legt die jeweilige Bezirksregierung nach dem Wasserhaushaltsgesetz Wasserschutzgebiete fest. Sie werden in mehrere Zonen aufgeteilt, in denen Vorschriften gewisse Einrichtungen und Handlungen verbieten oder nur unter Einschränkung erlauben, um eine Gefahr für das zu fördernde Wasser auszuschließen.

Entsorgen Sie dort keinen Schutt, keine Fäkalien, keine Tierkadaver und keine sonstigen Abfälle (z. B. leere Öldosen, Batterien).

Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit
www.stadt-muenster.de/umwelt
Untere Wasserbehörde
Albersloher Weg 450
48167 Münster
Tel. 4 92-67 76
umwelt@stadt-muenster.de