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Fauna, Flora, Habitat-Richtlinie

Tiere und Pflanzen können nur dann wirksam vor dem Aussterben geschützt werden, wenn ihre Lebensräume möglichst ungestört erhalten bleiben.
Deshalb hat der Rat der Europäischen Gemeinschaft am 21.5.1992 die Richtlinie zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wild lebenden Tiere und Pflanzen (FFH-RL) beschlossen. Ziel ist es, in den Mitgliedstaaten natürliche Lebensräume (Habitate) und bestimmte wild lebende Tier- und Pflanzenarten (Artenschutz) zu erhalten, um die Artenvielfalt zu sichern.
Auf Grundlage dieser Richtlinie werden Maßnahmen getroffen, die solche Lebensräume, Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse in einem günstigen Zustand bewahren oder diesen wiederherstellen.
Neben dem direkten Artenschutz geht es überwiegend darum, in Europa ein zusammenhängendes ökologisches Netz besonderer Schutzgebiete - „Natura 2000“ - zu errichten.
Die FFH-Richtlinie bestimmt, dass auch die besonderen Schutzgebiete der Vogelschutz-Richtlinie in das Netz von „Natura 2000“ aufgenommen werden.
Jeder Mitgliedstaat ist verpflichtet, „besondere Schutzgebiete“ zu benennen. Für Münster hat das Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft folgende Gebiete benannt:


Die Mitgliedstaaten müssen geeignete Maßnahmen treffen, damit sich in den „besonderen Schutzgebieten“ die natürlichen Lebensräume nicht verschlechtern (Verschlechterungsverbot). Für Münster gelten die Verbote und Gebote in den Landschaftsplänen „Werse“ bzw. „Nördliches Aatal und Vorbergs Hügel“ (Landschaftsplanung) bezogen auf die oben genannten Flächen.
Pläne und/oder Projekte, die ein solches Schutzgebiet einzeln oder im Zusammenwirken mit anderen Plänen oder Projekten erheblich beeinträchtigen können, müssen eine Verträglichkeitsprüfung mit den für das jeweilige Gebiet festgelegten Erhaltungszielen (Schutzzwecken) bestehen. Während das Verschlechterungsverbot die Schutzgebiete innerhalb ihrer Grenzen betrifft, erfasst die Verträglichkeitsprüfung insbesondere auch solche Einflüsse, die von außen herangetragen werden können.

Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit
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