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Gebäudestandard - Effizienzhaus 40

Bis 2030 soll Münster klimaneutral werden. Mit Ratsbeschluss vom 29.09.2021 hat die Stadt Münster "Münsters Standard für klimagerechtes Bauen" beschlossen. Ziel ist eine Senkung des Energieverbrauchs in Gebäuden.

Seit 1.10.21 gilt der Gebäudeenergiestandard "Effizienzhaus 40" und die Verpflichtung zur Installation von Solaranlagen in städtebaulichen Verträgen sowie Kauf- und Erbbaurechtsverträgen für den Bau von Wohn- und Nichtwohngebäuden der Stadt Münster. Diese Anforderungen
entsprechen denen der Kreditanstalt für Wiederaufbau für ein KfW-Effizienzhaus/Effizienzgebäude 40 im Rahmen der "Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG)".

Anforderungen für Wohngebäude mit dem Gebäudeenergiestandard "Effizienzhaus 40": Der Jahresprimärenergiebedarf (QP) des Neubaus muss den entsprechenden Wert des Jahresprimärenergiebedarfes des sogenannten Referenzgebäudes gemäß Gebäudeenergiegesetz (GEG) um 60 % unterschreiten. Ebenso wird gefordert, dass der spezifische, auf die wärmeübertragende Umfassungsfläche bezogene Transmissionswärmeverlust (HT) des Neubauobjektes den Transmissionswärmeverlust des Referenzgebäudes gemäß Gebäudeenergiegesetz (GEG) um 45 % unterschreitet. Das bedeutet, dass der Jahresprimärenergiebedarf (QP), also die energetische Umweltbelastung für das Heizen, Warmwasserbereiten und Lüften um 60 % und der Dämmstandard (HT) um 45 % besser sein müssen, als der Gesetzgeber es fordert.

Und: Qualitätssteigerung und -sicherung ist beim Neubau ein aktuelles Thema. Das Münsteraner Förderprogramm "Klimafreundliche Wohngebäude in Münster" fördert sowohl energieeffiziente Neubauten, als auch die Qualitatssicherung im Neubau und hilft damit, ein echtes Energieeffizienzhaus-Münster ohne Wärmebrücken und Baumängel zu bauen.

Und auch im Altbau ist es bei Durchführung einer Sanierung sinnvoll, einen möglichst guten Wärmedämm-standard einzuhalten.
Förderprogramme und Altbausanierung.

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