a b c d e f g h i j k l m n o p q r s t u v w z | alle Stichworte

Elektro- und Elektronikgerätegesetz

Elektrogeräte enthalten zahlreiche Wertstoffe wie Eisen, Silber und Kupfer sowie zahlreiche Schadstoffe, etwa Quecksilber, FCKW (Fluorchlorkohlenwasserstoffe) oder PCB (Polychlorierte Biphenyle).
Deshalb dürfen Elektrogeräte seit 2006 nicht mehr über den Restabfall entsorgt werden. Das regelt das Elektro- und Elektronikgerätegesetz.
Ausgediente Klein-Geräte dürfen entweder in die öffentlichen Container für Elektro-Kleingeräte oder kostenfrei an örtlichen Sammelstellen, den Recyclinghöfen, abgegeben werden. Hersteller sind gesetzlich verpflichtet, die Altgeräte abzuholen und die Rohstoffe zu recyceln. In Münster nehmen die Recyclinghöfe Elektrogeräte an.
Große Elektrogeräte werden nach vorheriger Anmeldung durch die Abfallwirtschaftsbetriebe getrennt abgeholt.
Anmeldekarten erhalten sie online bei den Abfallwirtschaftbetrieben Münster, an allen Recyclinghöfen, in den Bezirksverwaltungen und in der Münster Information.
Folgende Geräte werden abgeholt:

Abfallwirtschaftsbetriebe (AWM)
www.awm.stadt-muenster.de
Kundenservice
Rösnerstr. 10
48155 Münster
Tel. 60 52 53
FAX 60 52 48
awm@stadt-muenster.de