Im Rahmen von Umbau, Sanierung, Renovierung und Abbruch von Gebäuden fällt Bauschutt an. Wird dieser Bauschutt aufbereitet, liegt ein Recycling-Baustoff vor. Der Einbau mineralischer Ersatz-baustoffe muss so erfolgen, dass eine nachteilige Veränderung der Grundwasserbeschaffenheit und schädliche Bodenveränderungen nicht zu besorgen sind. Daher bedürfen Einbaumassnahmen einer Erlaubnis nach § 8 Absatz 1 des Wasser-haushaltsgesetzes, die bei der Stadt Münster zu beantragen ist.
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