a b c d e f g h i j k l m n o p q r s t u v w z | alle Stichworte

Eingriffe in die Landschaft/Eingriffsregelung

Wesentlicher Bestandteil des Landesnaturschutzgesetzes NRW ist die sogenannte "Eingriffsregelung" nach dem Bundesnaturschutzgesetz. Durch diese gesetzliche Bestimmung soll das Verursacherprinzip auch im Naturschutzrecht gelten.
Das Gesetz verbietet Eingriffe in den Boden, die Natur und die Landschaft, die definiert sind als "Veränderungen der Gestalt oder Nutzung von Grundflächen oder Veränderungen des mit der belebten Bodenschicht in Verbindung stehenden Grundwasserspiegels, die die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts oder das Landschaftsbild erheblich beeinträchtigen können."
Sind sie unvermeidbar, müssen sie ausgeglichen werden.

Bestimmte Maßnahmen sind durch das Gesetz generell als Eingriff definiert wie:


Bei anderen Vorhaben muss jeweils für den Einzelfall ermittelt werden, ob die Kriterien des Gesetzes erfüllt sind.

Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit
www.stadt-muenster.de/umwelt
Untere Naturschutzbehörde
Albersloher Weg 450
48167 Münster
Tel. 4 92-67 14 / -67 26 / -67 29
umwelt@stadt-muenster.de

Fragen im Zusammenhang mit Eingriffen durch bauliche Maßnahmen beantwortet das

Bauordnungsamt
www.stadt-muenster.de/bauordnungsamt
Albersloher Weg 33
48155 Münster
Tel. 4 92-63 01/-63 63
bauordnungsamt@stadt-muenster.de