Ämter, Einrichtungen, Kundenzentren
Corona-Info
Maskenpflicht in städtischen Dienstgebäuden entfällt
Mitarbeitende und Besucherinnen und Besucher müssen ab sofort in städtischen Dienstgebäuden keine Maske mehr tragen. Die bundesweite Aufhebung der meisten Corona-Schutzvorkehrungen lassen eine lokale Sonderregelung nicht mehr zu. Gleichwohl wird das Tragen einer medizinischen Maske in geschlossenen Räumen zum Eigen- und Fremdschutz weiterhin empfohlen.
Vollstreckungsbehörde
Prinzipalmarkt 5
48153 Münster
Sprechzeiten/Öffnungszeiten:
Montag bis Mittwoch: 8 - 12 Uhr
Donnerstag: 8 - 18 Uhr
Freitag: 8 - 12 Uhr
und nach Vereinbarung
Telefon: 02 51/4 92-21 60
Fax: 02 51/4 92-77 28