Mit "Schüler Online" können sich alle Schülerinnen und Schüler für das Schuljahr 2020/2021 zentral über das Internet anmelden - und zwar
Doch "Schüler Online" ist mehr als ein zentrales Anmeldesystem. Es liefert einen aktuellen Überblick über das Bildungsangebot der Schulen. Damit ist es eine ideale Quelle für alle, die Informationen und Entscheidungshilfen für die Berufsorientierung suchen.
"Schüler Online" hat viele Vorteile – und ist sicher in Sachen Datenschutz:
Übrigens:
Wenn Sie unsicher sind, können Sie sich auch persönlich bei der Schule anmelden.
Einige wenige Schulen sind unter "Schüler Online" nicht zu finden. Welche Schulen das sind, erfahren Sie hier:
Mehr zu Angeboten und Anmeldemodalitäten finden sich auf den jeweiligen Homepages sowie direkt bei den Schulen.
Den Ablauf des Anmeldeverfahrens verdeutlicht das Schaubild:
Sie können sich mit "Schüler Online" anmelden:
Weil Sie sich nicht mehr für beliebig viele Bildungsgänge parallel anmelden können, sollten Sie sich noch genauer überlegen, wie Sie sich Ihre berufliche Zukunft vorstellen und was Sie dafür brauchen.
Sind Sie noch unsicher bei der Wahl eines Bildungsganges?
Sprechen Sie mit Ihrer Klassenlehrerin oder Ihrem Klassenlehrer darüber. Vereinbaren Sie einen persönlichen Termin bei einem Berufskolleg oder der Berufsberatung der Agentur für Arbeit.
Sind Sie unsicher, ob Sie den für einen Bildungsgang geforderten Schulabschluss erreichen?
Beraten Sie sich mit Ihrer Lehrerin oder Ihrem Lehrer, um zu einer realistischen Einschätzung für Ihre Anmeldung zu kommen. Sollten Sie den geplanten Abschluss dennoch nicht erreichen, wird die Schule, bei der Sie sich angemeldet haben, mit Ihnen das Gespräch über mögliche Alternativen suchen.
Die Anmeldung in vier Schritten ...
Ein halbes Jahr vor dem Abschluss der Klasse 10 erhalten Sie von Ihrer Schule ein eigenes und geheimes Passwort (z. B. F5A936). Mit diesem Passwort und Ihrem Vor- und Nachnamen können Sie sich bei "Schüler Online" einloggen. Macht Ihre Schule bei "Schüler Online" nicht mit, können Sie sich auch einfach nur mit Ihrem Namen, Vornamen und Geburtsdatum anmelden. Sie bekommen sofort ein Passwort ausgegeben.
Übrigens:
Als Infoquelle können Sie "Schüler Online" ohne Passwort nutzen, wann immer Sie wollen.
Sie können sich an jedem Computer mit Internetzugang anmelden. An Ihrer Schule werden Ihre Lehrkräfte Sie dabei begleiten. Achten Sie auf die Anmeldefrist: 31.1. - 21.2.2020 (Zur Ausnahmeregelung für Berufsschulen s.u. "Ausbildungsvertrag schon in der Tasche?")
"Umbuchen"
Entscheiden Sie sich nach der Anmeldung doch für eine andere Ausbildung oder einen anderen Bildungsgang, löschen Sie Ihre alte Online-Anmeldung bitte (innerhalb der Anmeldefrist). Oder informieren Sie die Schule, von der Sie sich abmelden wollen. Womöglich wartet ein anderer Jugendlicher genau auf diesen Platz.
Ausbildungsvertrag schon in der Tasche?
Wer den Vertrag bereits hat, sollte mit dem Ausbildungsbetrieb klären, welche Berufsschule es werden soll. Jetzt können Sie sich wie oben beschrieben bei "Schüler Online" anmelden. Das geht vom 31.1. - 31.10.2020.
"Schüler Online" zeigt Ihnen die Bildungsgänge an, die Sie mit Ihrem voraussichtlichen Schulabschluss wählen können. Außerdem bekommen Sie den Hinweis, welche zusätzlichen Unterlagen Sie bei der Schule einreichen müssen, z. B. die ausgedruckte und unterschriebene Anmeldung, einen Lebenslauf, ein Passfoto. Diese Unterlagen müssen Sie schnellstmöglich und vollständig dort abgeben oder per Post schicken. Erst dann ist die Anmeldung vollständig und gültig.
Den Stand Ihrer Anmeldung können Sie mit "Schüler Online" jederzeit abfragen. Einige Schulen informieren bis zum 24.3.2020 auch per Post über ihre Entscheidung.
Nicht geklappt?
Sie haben noch Chancen,
Für Jugendliche ohne Berufsausbildungsverhältnis dauert die Schulpflicht bis zum Ablauf des Schuljahres, in dem die Schülerin oder der Schüler das 18. Lebensjahr vollendet.
Für Jugendliche mit Berufsausbildungsverhältnis dauert die Schulpflicht so lange, wie ein Berufausbildungsverhältnis besteht, das vor Vollendung des 21. Lebensjahres begonnen worden ist.
Mit dem Besuch eines Berufskollegs und der Oberstufe erfüllen Sie diese Schulpflicht in der Sekundarstufe II. Doch es gibt auch andere Möglichkeiten, dies zu tun (z. B. Besuch einer anerkannten Ausbildungseinrichtung für Heilberufe, Freiwilliges Soziales Jahr, Bundesfreiwilligendienst).
In jedem Fall müssen Sie vor den Sommerferien 2020 anzeigen, dass Sie Ihrer Schulpflicht nachkommen. Haben Sie sich über "Schüler Online" an einer Schule angemeldet, ist das damit bereits erledigt.
Haben Sie sich ohne "Schüler Online" an einer Schule angemeldet, müssen Sie nochmals aktiv werden: Loggen Sie sich bei "Schüler Online" ein und beantworten Sie dort die "Fragen zur Schulpflicht". Ihre jetzige Schule wird Sie dabei unterstützen.
Mehr zum Thema Berufsschulpflicht finden Sie im Bildungsportal NRW.
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