Beteiligung eines anerkannten Trägers der freien Jugendhilfe an der Aufgabenwahrnehmung "Vorläufige Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen (hier: Jungen von 13 - 18 Jahren) gemäß § 42 SGB VIII"
Beteiligung eines anerkannten Trägers der freien Jugendhilfe an der Aufgabenwahrnehmung "Vorläufige Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen (hier: Jungen von 13 - 18 Jahren) gemäß § 42 SGB VIII"