Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 GO NW, hier: Investition der Kommunalen Stiftungen Münster in Fotovoltaikanlagen auf Dächern ihrer eigenen Immobilien
Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 GO NW, hier: Investition der Kommunalen Stiftungen Münster in Fotovoltaikanlagen auf Dächern ihrer eigenen Immobilien