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Menschen mit Behinderungen
Existenzsichernde Leistungen für Menschen mit Behinderungen in besonderen Wohnformen
Durch eine Änderung im Bundesteilhabegesetz ist das Sozialamt ab dem 1. Januar 2020 für die existenzsichernden Leistungen für Menschen mit Behinderungen, die in besonderen Wohnformen (vorherige Bezeichnung: in Wohnheimen für Menschen mit Behinderungen) leben, zuständig.
Die Stadt Münster ist für die Personen zuständig, die vor Aufnahme in die Einrichtung ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Münster hatten. Der bisher zuständige Leistungsträger (LWL) hat uns die Daten des betroffnenen Personenkreises zur Verfügung gestellt.
Diese Personen bzw. ihre Betreuer/innen oder Bevollmächtigten wurden von uns angeschrieben.
Wenn Sie Fragen dazu oder Klärungsbedarf haben oder Unterlagen persönlich abgeben möchten, können Sie sich gerne an uns wenden. Das gilt auch, wenn Sie auf andere Weise von den rechtlichen Änderungen für besondere Wohnformen betroffen oder an Informationen zu den Auswirkungen interessiert sind.
Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen Ihnen gerne zur Verfügung.