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Wald und Forst
Holzvermarktung
(derzeit pausiert)
Derzeit findet kein Kaminholzverkauf statt. Wir bitten daher von Anfragen abzusehen und danken für Ihr Verständnis.
Rundholz für die Holzindustrie
Aus dem zusammen gut 900 Hektar großen Wald der Stadt Münster, der Stadtwerke Münster GmbH und der Stiftung Siverdes verkauft die städtische Forstverwaltung jährlich etwa 2.000 cbm/f Rundholz:
Stammholz:
- Eiche: B/C-Qualität, Parkettholz
bessere Qualitäten werden auf Versteigerungen angeboten - Kiefer: B/C-Qualität, Abschnitte, Fix-Längen
- Pappel: Palette
- Roteiche: B/C-Qualität, Parkettholz
- Buche: Parkettholz, geringe Mengen B/C
- sonstige: geringe Mengen Ahorn, Esche, Kirsche, mittlere Stärken
Hinweis: Insbesondere für stärkeres Holz ist gelegentlich von Kriegseinwirkungen (Splitter, Geschossreste o.ä.) auszugehen.
Industrieholz:
- alle Baumarten: Span- und Schleifholz in Fixlängen
Das gesamte Holz ist zertifiziert. Es kann mit der gültigen Registrier-Nummer nach "FSC®" oder "PEFC" verkauft werden.
Brennholz und andere Waldprodukte
Die Forstbetriebe der Stadt Münster, der Stadtnetze Münster und der Stiftung Siverdes sind nach den Standards des FSC® (Forest Stewardship Council®) und des PEFC (Programme for the Endorsement of Forest Certification Schemes) zertifiziert. Kaminholz wird deshalb ausschließlich in Selbstwerbung (zur eigenen Aufarbeitung) unter nachstehenden Voraussetzungen vergeben:
- Interessenten weisen eine ausreichende Qualifikation zum Umgang mit der Motorsäge und eine ausreichende Schutzausrüstung nach (z. B. Motorsägenschein)
- Die Waldflächen dürfen ausschließlich auf Waldwegen befahren werden. Das eingeschnittene Holz ist von Hand oder per Schiebkarre aus den zugewiesenen Flächen zu holen.
- Bei der Aufarbeitung dürfen ausschließlich biologisch abbaubare Schmier- und Treibstoffe verwendet werden.
- Um sicheres und unfallfreies Arbeiten zu gewährleisten, sind die Hinweise des Landesbetriebes Wald und Holz NRW (siehe Infokasten) zu beachten.
- Brennholz wird nur außerhalb der Brut- und Setzzeiten von Oktober bis Februar vergeben.
Sofern Resthölzer nach Hiebsmaßnahmen zur Verfügung stehen, werden diese direkt vergeben. Es bestehen kein Anspruch und keine Warteliste für eine Zuweisung.
Kleinmengen von Brennholz sind vorab in bar zu folgenden Preisen (incl. MwSt.) zu bezahlen:
- Buche/Hainbuche: 25 bis 35 €/RM
- Eiche/Esche/Ahorn: 20 bis 35 €/RM
- Linde/Kirsche: 15 bis 25 €/RM
- Birke/Erle/Linde: 15 bis 25 €/RM
- Nadelholz: 10 bis 20 €/RM
- Pappel/Weide: 5 bis 10 €/RM
Hinweis: RM = Raummeter; dieses entspricht einem Kubikmeter geschichtetes Holz; Stand: 1.10.2021
Die Mengenermittlung erfolgt durch Aufmaß oder auf Grundlage der Transportkapazität des Abfuhrfahrzeuges. Für Mengen ab 10 RM werden zunächst Abschlagszahlungen erhoben. Die Schlusszahlung erfolgt in diesen Fällen auf der Grundlage des Aufmaßes mit einer Holzrechnung.
Der Quittungsbeleg gilt als Nachweis für die Berechtigung zum Befahren der Waldwege und zum Betreten der Waldgebiete zur Holzaufarbeitung und –abfuhr und ist mitzuführen.
Weihnachtsbäume werden durch die städtische Forstverwaltung nicht angeboten!