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Wasser
Landwirtschaftliche Lageranlagen
In der Landwirtschaft werden zahlreiche Stoffe verwendet und gelagert, die unter die Regelungen des Wasserrechts fallen.
Wirtschaftsdünger (Jauche, Gülle) zählen zu den wassergefährdenden Stoffen. Für sie gelten die Regelungen des Wasserhausaltsgesetzes (§ 62 WHG) und der Anlagenverordnung (JGS). Die Anlagen müssen daher den bestmöglichen Schutz der Gewässer vor Verunreinigung gewährleisten. Dies bedeutet, dass die Anlagen entsprechend den allgemein anerkannten Regeln der Technik dicht, standsicher und beständig errichtet werden müssen. Auch im weiteren Betrieb müssen die Anlagen in diesem ordnungsgemäßen Zustand gehalten werden. Hierzu sind regelmäßige Kontrollen und Prüfungen sowie gegebenenfalls Instandsetzungsarbeiten erforderlich.
Eigenverbrauchertankstellen und Lager für Frisch- und Altöl fallen ebenfalls unter die Regelungen des Wasserhaushaltsgesetzes. Für sie gilt der Besorgnisgrundsatz. Diese Anlagen müssen so beschaffen sein und betrieben werden, dass keine Gewässergefährdung von ihnen ausgeht.
Rechtliche Grundlagen
- AwSV (April 2017) (PDF, 504 kB) - Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenen Stoffen
- JGS-AnlagenV (PDF, 21.4 KB)