Der Ansatz einer naturnahen Bewirtschaftung des Regenwassers ist es, den Eingriff in den natürlichen Wasserkreislauf zu minimieren und ihn zu reaktivieren. Dabei handelt es sich um wirksame Ausgleichsmaßnahmen, die ökologischen Nachteile der Bebauung durch versiegelte Geländeflächen und kanalisierte Entwässerung zu kompensieren. Dadurch wird die Grundwasserneubildungsrate wesentlich erhöht, die Kanalisation entlastet und die Hochwasser bildenden Spitzenabflüsse mit ihren Folgeschäden minimiert.
Das 2016 novellierte Landeswassergesetz NRW wendet sich daher verstärkt dezentralen und naturnahen Strategien der Niederschlagswasserbewirtschaftung zu. Angesichts eines hohen Versiegelungsgrades führt dieser Weg zu einem ökologisch sinnvollen und ökonomisch tragfähigen Umgang mit dem Regenwasser. Es besteht nunmehr die gesetzliche Grundpflicht zur Versickerung oder Verrieselung von Niederschlagswasser vor Ort oder zu einer ortsnahen Einleitung von Niederschlagswasser in ein Gewässer.
Um diese Ziele zu erreichen, steht eine Vielzahl von Maßnahmen zur Verfügung:
Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit
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Heike Riemann
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Claudia Puzio
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