Anfang 2008 hat das Land Nordrhein-Westfalen im Rahmen der Verwaltungsstrukturreform umfangreiche Aufgaben im Immissionsschutzrecht auf die Kreise und kreisfreien Städte übertragen. Die Stadt Münster ist seitdem unter anderem für die Genehmigung von Industrieanlagen und landwirtschaftlichen Betrieben zuständig, die wegen ihrer Umwelteinwirkungen eine Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz benötigen.
Daneben kümmert sich das städtische Team um den Immissionsschutz bei weiteren Gewerbebetrieben in Münster, die zwar keine Genehmigung nach dem Immissionsschutzrecht benötigen, jedoch relevante Umweltauswirkungen haben.
Für einzelne große Industrieanlagen ist weiterhin die Bezirksregierung Münster Ansprechpartner.
Die Aufgaben für genehmigungsbedürftige Anlagen und nicht genehmigungsbedürftige Anlagen werden in der Umweltbehörde im Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit von folgenden Mitarbeitern übernommen:
Zuständigkeiten (Beispiele) | Ansprechpartner |
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| Karl-Peter Jochimsen Tel. 02 51/4 92-67 13 E-Mail: Jochimsen(at)stadt-muenster.de |
| Jürgen Vennemann Tel. 02 51/4 92-67 95 E-Mail: VennemannJ(at)stadt-muenster.de |
| Andreas Richter Tel. 02 51/4 92-67 87 E-Mail: Richterandreas(at)stadt-muenster.de |
| Marco Eckervogt Tel. 02 51/4 92-67 72 E-Mail: EckervogtM(at)stadt-muenster.de |
Für Anlagen nach der Industrieemissionsrichtlinie (IE-Rl) sind nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz – BImSchG - die Genehmigungsbescheide sowie die Bezeichnung des maßgeblichen Merkblattes über die beste verfügbare Technik (BVT-Merkblatt) im Internet zu veröffentlichen (§ 10 Abs. 8a BImSchG), allerdings nicht, wenn zuvor im Genehmigungsverfahren von einer Öffentlichkeitsbeteiligung abgesehen wurde.
Nachfolgend finden Sie die entsprechenden Genehmigungsbescheide im Zuständigkeitsbereich der Stadt Münster:
Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit
York-Kaserne, Gebäude 12 und 14
Albersloher Weg 450
48167 Münster
Postfach: 48127 Münster
Tel. 02 51/ 4 92-67 01
Fax 02 51/ 4 92-77 37
umwelt@stadt-muenster.de