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In Münster unterwegs mit dem Rad
Neue Qualitätsstandards für Fahrradstraßen

In Münster gelten seit Juli 2019 einheitliche, möglichst zügig zu realisierende Qualitätsstandards für die Gestaltung bestehender sowie geplanter Fahrradstraßen, wie sie in den Niederlanden bereits seit vielen Jahren umgesetzt werden:
- Für die bestehenden und die geplanten Fahrradstraßen ist eine Fahrgasse von mindestens vier Metern Breite vorgesehen. Da zu breite Fahrgassen zu erhöhter Geschwindigkeit des Kfz-Verkehrs führen, soll die Fahrgassenbreite maximal fünf Meter zuzüglich Sicherheitstrennstreifen zu parkenden Kfz betragen. Das Parken wird nach dem neuen Konzept häufig nur noch auf einer Straßenseite möglich sein und teilweise sogar beidseitig entfallen müssen. Komfort und Sicherheit profitieren entscheidend, wenn die Radfahrenden mehr Platz bekommen. Gleichzeitig ergibt sich ein Mehr an Lebens- und Aufenthaltsqualität für die Anwohnerinnen und Anwohner.
- Gerade weil einige Fahrradstraßen vom Kfz-Verkehr als Schleichwege genutzt werden, ist zu prüfen, ob der Kfz-Verkehr eingeschränkt werden kann. So könnten die betreffenden Fahrradstraßen nur für den Anliegerverkehr freigegeben oder Sackgassen sowie Einbahnstraßenregelungen eingeführt werden.
- Nur die Fahrgasse (ausgenommen Sicherheitstrennstreifen und Parkstände) wird flächig rot eingefärbt, zusätzlich werden die Einmündungsbereiche zur Erhöhung der Aufmerksamkeit markiert und gegebenenfalls durch gestaltete "Tor-Situationen" (z. B. Aufpflasterungen, beidseitige Inseln) hervorgehoben.
- Die Verkehrsteilnehmenden auf der Fahrradstraße sollen gegenüber einmündenden Straßen Vorfahrt haben.
- Veranschaulichung der neuen Qualitätsstandards (PDF, 324 KB)
Wenn in einzelnen bestehenden Fahrradstraßen die angestrebten Standards nicht kurzfristig umzusetzen sind, sollen in einem ersten Schritt Übergangslösungen zum Tragen kommen. Zum Beispiel dann, wenn der Straßenraum in seiner Fläche begrenzt ist, aber dennoch vielfältig genutzt wird (Durchfahrtsverkehr, Parken, Fußverkehr, Bepflanzung). In diesen Fahrradstraßen sollen besonders die Einmündungsbereiche umgestaltet werden: Dort kommen farbliche Kennzeichnung und die Umwandlung einzelner Kfz-Stellplätze in Fahrradstellplätze zum Einsatz. So werden die Sichtbeziehungen für alle Verkehrsteilnehmenden verbessert und die Gehwege vom Fahrradparken entlastet. Interimslösungen sind auch dort vorgesehen, wo in absehbarer Zeit ohnehin umfangreiche Baumaßnahmen in der Straße nötig sind.
Die Verwaltung hat zu den grundlegenden Verbesserungen eine Beschlussvorlage erstellt, über die am 3. Juli 2019 der Rat der Stadt Münster entschieden hat: