In Münster gelten seit Juli 2019 einheitliche, möglichst zügig zu realisierende Qualitätsstandards für die Gestaltung bestehender sowie geplanter Fahrradstraßen, wie sie in den Niederlanden bereits seit vielen Jahren umgesetzt werden:
Wenn in einzelnen bestehenden Fahrradstraßen die angestrebten Standards nicht kurzfristig umzusetzen sind, sollen in einem ersten Schritt Übergangslösungen zum Tragen kommen. Zum Beispiel dann, wenn der Straßenraum in seiner Fläche begrenzt ist, aber dennoch vielfältig genutzt wird (Durchfahrtsverkehr, Parken, Fußverkehr, Bepflanzung). In diesen Fahrradstraßen sollen besonders die Einmündungsbereiche umgestaltet werden: Dort kommen farbliche Kennzeichnung und die Umwandlung einzelner Kfz-Stellplätze in Fahrradstellplätze zum Einsatz. So werden die Sichtbeziehungen für alle Verkehrsteilnehmenden verbessert und die Gehwege vom Fahrradparken entlastet. Interimslösungen sind auch dort vorgesehen, wo in absehbarer Zeit ohnehin umfangreiche Baumaßnahmen in der Straße nötig sind.
Die Verwaltung hat zu den grundlegenden Verbesserungen eine Beschlussvorlage erstellt, über die am 3. Juli 2019 der Rat der Stadt Münster entschieden hat:
Amt für Mobilität und Tiefbau
Stadthaus 3
Albersloher Weg 33
48155 Münster
Telefon: 02 51/4 92-72 72
fahrradbuero@stadt-muenster.de
Übersicht der Baumaßnahmen für den Radverkehr im Stadtplan: