Bildungsurlaube
Bei diesen Veranstaltungen handelt es sich um anerkannte Bildungsurlaube nach dem Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AwbG). Arbeitnehmer/innen können für diese Veranstaltungen bis zu 5 Tage bezahlten Urlaub pro Jahr erhalten.
Wollen Sie an einem Bildungsurlaub teilnehmen, denken Sie bitte daran, dies rechtzeitig, spätestens 6 Wochen vor Beginn der Veranstaltung Ihrem Arbeitgeber schriftlich mitzuteilen. Eine Bescheinigung zur Vorlage bei Ihrem Arbeitgeber stellen wir Ihnen auf Anforderung gerne aus.
Auch Arbeitslose können am Bildungsurlaub teilnehmen; sie müssen vorher die Zustimmung der Agentur für Arbeit beziehungsweise der Arbeitsgemeinschaft Münster einholen.
Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (AWbG)
Kurse 41 bis 59 von 59 in der Kategorie Bildungsurlaube
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