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Wahl ABC Kommunalwahlen
Wahlberechtigung
Bis zum 23. August 2020 wird jeder Wahlberechtigte schriftlich darüber informiert, dass er in das Wählerverzeichnis aufgenommen wurde. Dies geschieht durch die Wahlbenachrichtigungskarte, aus der auch das Wahllokal zu ersehen ist.
Diese Wahlbenachrichtigung enthält auf der Rückseite einen Antrag für einen Wahlschein (Briefwahl). Sollten Sie keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, obwohl Sie der Meinung sind, wahlberechtigt zu sein, so fragen Sie bitte baldmöglichst nach dem 23. August 2020 beim Wahlamt nach.
Die Stichwahl findet unter Verwendung des Wählerverzeichnisses der Hauptwahl statt.