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Wahl ABC Landtagswahl
Sperrklausel
Bei der Landtagswahl gilt bei der Zweitstimme die 5% Klausel. Dies bedeutet, dass für die Sitzverteilung im Landtag nur die Parteien (Landeslisten) berücksichtigt werden, die mindestens fünf Prozent der im Land Nordrhein-Westfalen abgegebenen gültigen Stimmen erhalten haben.