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Wahl-Lexikon zur Landtagswahl
Landtagswahl am 15. Mai 2022
An-, Ab- und Ummeldung Ihres Wohnsitzes
Um wählen zu können, müssen Wahlberechtigte im Wählendenverzeichnis eingetragen sein. Stichtag für die Eintragung ins Wählendenverzeichnis ist der 3. April 2022. Alle wahlberechtigten Personen, die an diesem Tag mit ihrem Hauptwohnsitz in Münster gemeldet sind, werden automatisch in das Wählendenverzeichnis eingetragen.
Zuzug von außerhalb Nordrhein-Westfalens
Wahlberechtigte, die zwischen dem 4. und 29. April 2022 von außerhalb Nordrhein-Westfalens zugezogen sind und sich angemeldet haben, werden automatisch in das Wählendenverzeichnis eingetragen. Wer nach dem 29. April 2022 zuzieht, kann nicht an der Landtagswahl am 15. Mai teilnehmen.
Zuzug/Umzug innerhalb Nordrhein-Westfalens
Wahlberechtigte, die zwischen dem 4. und 24. April 2022 nach Münster zugezogen sind und vorher bereits in NRW gemeldet waren, werden nur auf Antrag in das Wählendenverzeichnis ihres neuen Wohnortes aufgenommen. Wird ein Antrag nicht gestellt, verbleiben die Wahlberechtigten im Wählendenverzeichnis des bisherigen Wohnortes und können dort ihr Wahlrecht ausüben. Gleiches gilt auch für einen Umzug innerhalb Münsters.
Wahlberechtigte, die nach dem 24. April 2022 zugezogen sind, verbleiben ebenfalls im Wählendenverzeichnis des bisherigen Wohnortes und können dort ihr Wahlrecht ausüben. Gleiches gilt auch für einen Umzug innerhalb Münsters.
Anträge auf Eintragung in das Wählendenverzeichnis können bis zum 23. April 2022 zu den Öffnungszeiten persönlich im Hauptwahlbüro im Salzhof (Salzstr. 26, 48143 Münster) oder bis zum 24. April 2022 schriftlich an Stadt Münster, Wahlamt, 48117 Münster gestellt werden.
Auszählung
Direkt nach Schließung der Wahllokale pünktlich um 18 Uhr wird ausgezählt.
Ausgezählt wird zuerst die Zweitstimme, dann die Erststimme. Die Auszählung der Stimmen erfolgt öffentlich. Ausgezählt wird vom für den jeweiligen Stimmbezirk gebildeten Wahlvorstand direkt im Wahllokal beziehungsweise für die Briefwahl im zentralen Auszählungsstandort im Freiherr-vom-Stein-Gymnasium.
Das Wahlsystem ist eine personalisierte Verhältniswahl mit geschlossenen Listen. Die Abgeordneten werden zur Hälfte in den Wahlkreisen mit einfacher Mehrheit gewählt, die andere Hälfte wird aus Landeslisten nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gewählt.
Barrierefreie Wahllokale
Alle Wahllokale sollen barrierefrei sein - das ist das Ziel. Leider gibt es im Bereich der Stadt Münster noch einige Wahllokale, die nicht barrierefrei sind.
Über die Wahllokalsuche können Sie herausfinden, ob Ihr Wahllokal barrierefrei ist. Einen entsprechenden Hinweis finden Sie auch auf Ihrer Wahlbenachrichtigungskarte. Ist Ihr Wahllokal nicht barrierefrei, können Sie einen Wahlschein beantragen und damit entweder per Briefwahl Ihre Stimme abgeben oder ein anderes, barrierefreies Wahllokal in Münster aufsuchen.
Das Wahlamt der Stadt Münster ist bemüht, in den nächsten Jahren nach und nach alle Standorte, die den Vorstellungen nicht entsprechen, gegen barrierefreie Wahllokale auszutauschen.
Einsichtnahme in das Wählendenverzeichnis
Jede wahlberechtige Person kann die eigenen persönlichen Daten im Wählendenverzeichnis einsehen. Die Einsichtnahme ist vom 25. bis zum 29. April 2022 im Hauptwahlbüro möglich.
Die Daten anderer Personen können Sie jedoch nur bei Glaubhaftmachung von Tatsachen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählendenverzeichnis bezüglich anderer Personen ergibt, einsehen. Ausgeschlossen bleibt das Recht zur Einsichtnahme in das Wählendenverzeichnis hinsichtlich solcher Personen, für die im Melderegister ein Sperrvermerk eingetragen ist.
Erkrankung am Wahltag
Wahlscheine mit Briefwahlunterlagen können bis zum 13. Mai 2022 um 18 Uhr beantragt werden.
Bei einer plötzlichen Erkrankung am Wahltag können Sie noch bis zum Wahlsonntag um 15 Uhr einen Antrag auf Ausstellung eines Wahlscheines stellen. Dies ist nur dann möglich, wenn Sie durch die plötzliche Erkrankung den Wahlraum nicht oder nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten aufsuchen könnten. Die plötzliche Erkrankung muss durch ein Attest nachgewiesen sein. Soll eine andere Person die Unterlagen entgegennehmen, muss die Empfangsberechtigung auch hier durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen werden. Diese Person muss sich gegenüber dem Wahlamt ausweisen können.
Das Hauptwahlbüro befindet sich am Wahltag im Stadtweinhaus, Prinzipalmarkt 8/9.
Erst- und Zweitstimme
Die Wahlberechtigten haben bei der Wahl zum Landtag zwei Stimmen.
- Erststimme: Mit der Erststimme wählen Sie die Person, die direkt für den Wahlkreis in den Landtag einzieht.
- Zweitstimme: Mit der Zweitstimme wählen Sie eine Partei. Die endgültige relative Zusammensetzung des Landtages richtet sich nach den erlangten Zweitstimmen der Parteien.
Gesetze zur Landtagswahl
- Die gesetzlichen Grundlagen für die Landtagswahl finden Sie auf den Internetseiten des Landeswahlleiters.
Hauptwahlbüro
Das Hauptwahlbüro zur Landtagswahl ist vom 13. April bis zum 13. Mai geöffnet. Das Hauptwahlbüro finden Sie im Salzhof, Salzstraße 28.
Öffnungszeiten:
Montags bis freitags: 8 bis 18 Uhr
Samstags: 8 bis 16 Uhr
Sonntags: geschlossen
Am Samstag, 16. April (Karsamstag) bleibt das Hauptwahlbüro geschlossen.
Kreiswahlleiter
Kreiswahlleiter für die Wahlkreise 83, 84 und 85 ist:
Stadtdirektor Thomas Paal
Telefon 02 51/4 92-70 40
Stellvertretender Kreiswahlleiter:
Stadtrat Wolfgang Heuer
Telefon 02 51/4 92-70 10
Postadresse:
Stadt Münster, Kreiswahlleitung, 48117 Münster
Landtag
Der Landtag ist das Parlament des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen mit Sitz in Düsseldorf. Er wird von den Wahlberechtigten direkt gewählt und setzt sich grundsätzlich aus 181 Abgeordneten zusammen. Diese werden in 128 Wahlkreisen gewählt. Die Stadt Münster beherbergt die Wahlkreise 83, 84 und 85.
Leichte Sprache
Bei Wahlen in Deutschland haben alle Wahlberechtigten die Möglichkeit, selbstbestimmt von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen. Es wird verstärkt darauf geachtet, alle Menschen gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilhaben zu lassen und ihnen eine selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen.
Die Landeszentrale für politische Bildung stellt ein Heft zur Landtagswahl in leichter Sprache zur Verfügung:
Broschüre in leichter Sprache zur Landtagswahl
(PDF, 3,6 MB)
Öffnungszeiten der Wahllokale
Die Wahllokale haben am Wahlsonntag, den 15. Mai 2022, von 8 bis 18 Uhr geöffnet.

Stimmzettel im Wahlkreis 83 Münster I - Steinfurt IV
Für den im Wahlkreis 83 Münster I - Steinfurt IV stehen folgende Wahlkreisabgeordnete auf dem Stimmzettel (Erststimme):
- Wendland, Simone
- Benadio, Bibiane
- Kemler, Maximilian
- Birke, Helmut Gerhard
- Paul, Josefine
- Geuking, Katharina
- Wißmann, Ernst
- Neumann, Lara
Die Zweitstimme gilt für die Landesliste, Dokument des Landes NRW.

Stimmzettel im Wahlkreis 84 Münster II
Für den im Wahlkreis 84 Münster II stehen folgende Wahlkreisabgeordnete auf dem Stimmzettel (Erststimme):
- Küppers, Teresa
- Beer, Sandra
- Gerhardy, Martin
- Mol, Richard Frederek
- Dr. Korte, Robin
- Thoden, Ulrich
- Pelster, Heidi
- Grewer, Martin
- Schmidt, Victor
Die Zweitstimme gilt für die Landesliste, Dokument des Landes NRW.

Stimmzettel im Wahlkreis 85 Münster III – Coesfeld III 2022
Für den Wahlkreis 85 Münster III – Coesfeld III stehen folgende Wahlkreisabgeordnete auf dem Stimmzettel (Erststimme):
- Dr. Allendorf, Julian
- Kollmann, Thomas
- Belau, Linda
- Pöhling, Ralf
- Deppermann, Dorothea
- Strack, Joshua Samuel
- Hill, Ulrich
- Dr. Stölting, Torsten
Die Zweitstimme gilt für die Landesliste, Dokument des Landes NRW.
Wahlbenachrichtigungskarten
Die Wahlbenachrichtigungskarte ist die Mitteilung über die Eintragung in das Wählendenverzeichnis. Mit der Wahlbenachrichtigungskarte werden Sie außerdem über Ihren Wahlraum informiert.
Die Wahlbenachrichtigungskarten zur Landtagswahl werden am 12. April 2022 versendet. Sollten Sie keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben und glauben, wahlberechtigt zu sein, wenden Sie sich bitte an das Wahlamt. Voraussetzung für die Teilnahme an der Landtagswahl ist unter anderem die Eintragung im Wählendenverzeichnis.
Stehen Sie im Wählendenverzeichnis können Sie auch bei Verlust der Wahlbenachrichtigungskarte wählen. Nehmen Sie bitte unbedingt Ihren Personalausweis/Reisepass mit zur Wahl.
Wahllokal
Für jeden Stimmbezirk wird ein Wahllokal (Wahlraum) eingerichtet.
Alle Wahllokale sind am Sonntag von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Sie müssen den Stimmzettel in einer Wahlkabine im Wahlraum ausfüllen. Die Stimmabgabe muss geheim erfolgen.
Wahl-O-Mat
Die Landeszentrale für politische Bildung wird auch für die Landtagswahl am 15. Mai 2022 einen Wahl-O-Maten zur Verfügung stellen. Das interaktive Online-Tool "Wahl-O-Mat" zeigt die Themen zur Wahl und ermittelt, welche der zur Landtagswahl zugelassenen Parteien der eigenen politischen Position am nächsten stehen.
Wahlrecht und Wählbarkeit
Wahlberechtigt bei der Landtagswahl ist gemäß § 1 des Landeswahlgesetzes, wer am Wahltag
- Deutsche*r im Sinne des Artikel 116 Absatz 1 des Grundgesetzes ist,
- das 18. Lebensjahr vollendet hat und
- mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl in Nordrhein-Westfalen die Wohnung, bei mehreren Wohnungen die Hauptwohnung hat oder sich sonst gewöhnlich aufhält und keine Wohnung außerhalb des Landes hat.
Ausgeschlossen vom Wahlrecht ist gemäß § 2 des Landeswahlgesetzes, wer infolge Richterspruchs das Wahlrecht nicht besitzt.
Wählbar ist gemäß § 4 Absatz 1 des Landeswahlgesetzes jede wahlberechtigte Person, die am Wahltag seit mindestens drei Monaten in Nordrhein-Westfalen ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen ihre Hauptwohnung hat oder sich sonst gewöhnlich aufhält und keine Wohnung außerhalb des Landes hat.
Nicht wählbar ist gemäß § 4 Absatz 2 Landeswahlgesetz, wer am Wahltag infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt.
Wahlschablone für Blinde und Sehbehinderte
Blinde und sehbehinderte Menschen können telefonisch über die Hotline unter 0800 / 000 96 710 eine Wahlschablone für die Landtagswahl anfordern.
Wahlsystem
Der Landtag wird nach einem System der personalisierten Verhältniswahl gewählt. Die Abgeordneten werden in allgemeiner, gleicher, unmittelbarer, geheimer und freier Wahl gewählt. Der Landtag besteht aus mindestens 181 Abgeordneten, von denen 128 direkt in den Wahlkreisen gewählt werden. Die restlichen Abgeordneten werden über die Landeslisten der Parteien gewählt.
Wahlvorstand
Für jeden Stimmbezirk und für die Auszählung der Briefwahlstimmen werden Wahlvorstände gebildet. Ein Wahlvorstand besteht aus Wahlberechtigten, die diese Aufgabe ehrenamtlich wahrnehmen. Der Wahlvorstand setzt sich zusammen aus
- dem Wahlvorsteher/der Wahlvorsteherin,
- dem stellvertretenden Wahlvorsteher/der stellvertretenden Wahlvorsteherin und
- drei bis acht Beisitzern/Beisitzerinnen, aus diesem Kreis wird ein Schriftführer/eine Schriftführerin sowie ein stellvertretender Schriftführer/eine stellvertretende Schriftführerin bestimmt.
Zur Übernahme des Ehrenamtes als Wahlvorstandsmitglied ist grundsätzlich jede/r Wahlberechtigte verpflichtet.