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Wahlberechtigte
Wahlberechtigt sind gemäß § 8 Wahlordnung Jugendrat alle Kinder und Jugendlichen, die am Wahltag zwölf aber noch nicht 18 Jahre alt (also in der Zeit vom 10. Juni 2006 bis zum 9. Juni 2012 geboren) sind und mindestens seit dem 16. Tag vor dem Wahltag (24. Mai 2024) im Wahlgebiet ihre Hauptwohnung oder alleinige Wohnung (bei der Meldebehörde in Münster angemeldet) haben.