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Stadtkasse
Ein gutes Zeichen: Das Kassenzeichen
Für jede Forderung, die die Stadt Münster gegen Sie geltend macht, wird ein individueller Vertragsgegenstand, das ist Ihr Kassenzeichen, eingerichtet.
Es ist zwölf Stellen groß und besteht ausschließlich aus numerischen Zeichen.
Nach bestimmten Merkmalen wird über dieses Kassenzeichen die Art der Forderung (ob privatrechtlich bzw. öffentlich-rechtlich) und ihre weitere Behandlung (z. B. bei verspäteter Zahlung) gesteuert.
Die Angabe dieses in allen Bescheiden, Rechnungen oder sonstigen Schreiben aufgeführten Kassenzeichens ist bei allen Zahlungen unbedingt erforderlich. Bei der Vielzahl der täglichen Buchungsvorgänge bedient sich die Stadtkasse automatisierter Verfahren. Die Angabe des Kassenzeichens im Verwendungszweck Ihrer Überweisung ist eine wesentliche Hilfe, Ihre Zahlungen richtig und ohne zeitliche Aufwendungen auf Ihrem Vertragsgegenstand zu buchen.