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Lichtbild
Wichtige Änderung ab dem 1. Mai 2025:
Ab dem 1. Mai 2025 dürfen grundsätzlich nur noch Lichtbilder für Ausweisanträge verwendet werden, die entweder in der Behörde erstellt oder von Fotograf*innen medienbruchfrei und digital über eine sichere Cloud bereitgestellt werden. In allen Bürgerbüros stehen dafür geeignete Geräte (PointID - Selbstbedienungsterminal der Bundesdruckerei und BiometricGo - Handy der Firma Biometric) zur Verfügung, mit denen die Fotos direkt vor Ort für 6 Euro gemacht werden. Sie können auch Lichtbilder von registrierten Fotograf*innen und anderen registrierten Anbieter*innen nutzen.
Über die Suche von alfo-Passbild können Sie registrierte Fotograf*innen finden,
hier finden Sie Informationen der Drogeriemarktkette dm.
Weitere Informationen finden Sie auf dem Personalausweisportal.
Lichtbilder für Kleinkinder: Das Team des Bürgerbüros kann in vielen Fällen direkt vor Ort Lichtbilder für Ausweisdokumente anfertigen. Gerade bei Kleinkindern und Babys kann es jedoch mitunter schwierig sein, ein geeignetes Foto aufzunehmen, das den Anforderungen genügt. Unsere Empfehlung: Lassen Sie die Lichtbilder bereits im Vorfeld bei einem Fotografen anfertigen.
Bürgerbüro | ab 1. Mai 2025 |
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