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Service
Nachhaltigkeits- und Umweltwegweiser
Die Benutzung von Rasenmähern mit Elektro- oder Benzinmotor ist grundsätzlich auf die Zeit von 7 bis 20 Uhr an Werktagen beschränkt. An Sonn- und Feiertagen dürfen Motor-Rasenmäher nicht betrieben werden.
Diese Regelung gilt sowohl für private als auch für gewerbliche Nutzer.
Ordnungsamt
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Klemensstr. 10
48143 Münster
Tel. 492-3212
ordnungsamt@stadt-muenster.de
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