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Wahl ABC Landtagswahl
Tipps des Wahlamtes zum Wahlsonntag
Wahllokale
Am Wahlsonntag, dem 14. Mai 2017, haben die 172 Wahllokale von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Die Anschrift Ihres Wahlraumes (Wahllokales) finden Sie auf der Wahlbenachrichtigungskarte. Nehmen Sie bitte Ihren Personalausweis oder Ihren Reisepass mit.
Das Wahlrecht kann auch bei Verlust der Wahlbenachrichtigungskarte ausgeübt werden.
Sie können nur in dem Wahllokal wählen, in dessen Wählerverzeichnis Sie eingetragen sind. Wenn Sie nicht im Wählerverzeichnis stehen und auch keinen gültigen Wahlschein (nicht zu verwechseln mit einer Wahlbenachrichtigung) haben, können Sie nicht wählen. Im Zweifel fragen Sie bitte beim Hauptwahlbüro nach.
Briefwahlunterlagen
Briefwahlunterlagen können nur bis Freitag, den 12. Mai 2017 um 18 Uhr, beantragt werden. Danach wird das Wählerverzeichnis geschlossen.
Wahlbriefe können nur dann für die Wahl berücksichtigt werden, wenn sie bis zum Wahltag um 18 Uhr beim Wahlamt eingegangen sind. Denken Sie bitte unbedingt an die Postlaufzeiten, wenn Sie Wahlbriefe in Briefkästen der Post einwerfen.
Die roten Wahlbriefe mit Briefwahlunterlagen können in die städtischen Briefkästen an den Stadthäusern 1, 2 und 3 sowie an den Bezirksverwaltungen Nord (Kinderhaus), Ost (Handorf), Südost (Wolbeck), Hiltrup und West (Roxel) sowie an den Bürgerbüros in Gremmendorf und Gievenbeck eingeworfen werden. Die letzte Leerung dieser Briefkästen findet am Sonntag um 16 Uhr statt. Die Leerung des Briefkastens am Stadthaus 1 erfolgt zusätzlich und letztmalig fristgerecht für die Landtagswahl um 16 Uhr. Auch die Abgabe der roten Wahlbriefe bei der Wahlleitung ist möglich.
Plötzliche Erkrankung am Wahltag
Sprechen Sie in diesem Fall mit dem Hauptwahlbüro.
Wahlleitung
Am Sonntag, den 14. Mai 2017 befindet sich das Hauptwahlbüro (Wahlleitung, kein Wahllokal) ab 8 Uhr im Stadtweinhaus, Eingang Prinzipalmarkt 8/9. Hier können Sie auch Ihre roten Wahlbriefe bis 18 Uhr abgeben.