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Entwässerung

Bebaute Grundstücke, die in unmittelbarer Nähe der öffentlichen Abwasseranlage liegen, die betriebsfertig und aufnahmefähig ist, müssen grundsätzlich daran angeschlossen werden.
Nach der Entwässerungssatzung besteht insofern ein Anschluss- und Benutzungszwang für das Schmutzwasser und das Niederschlagswasser.
Befreiung von Anschluss- und Benutzungszwang besteht für das Niederschlagswasser von Grundstücken, bei denen die Pflicht zur Beseitigung des Niederschlagswassers gemäß § 51 a Absatz 2 Landeswassergesetz dem Eigentümer des Grundstücks obliegt.
Auf Antrag kann die Befreiung ausgesprochen werden, wenn das auf dem jeweiligen Grundstück anfallende Niederschlagswasser ohne Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit auf dem Grundstück versickert, verrieselt oder ortsnah in ein Gewässer eingeleitet werden kann.

Beratung:

Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit
www.stadt-muenster.de/umwelt
Untere Wasserbehörde
Albersloher weg 450
48167 Münster
Tel. 4 92-67 86/ -67 88/ -67 91
umwelt@stadt-muenster.de

Anträge, Auskunft Entwässerungsakten:

Amt für Mobilität und Tiefbau
www.stadt-muenster.de/tiefbauamt/startseite.html
Albersloher Weg 33
48155 Münster
Tel. 4 92-69 79/-66 41
tiefbauamt@stadt-muenster.de

Außenbereich
Bebaute Grundstücke im Außenbereich, die nicht über die öffentliche Kanalisation erschlossen sind, sind über Kleinkläranlagen gemäß den allgemein anerkannten Regeln der Technik zu entsorgen.

Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit
www.stadt-muenster.de/umwelt
Albersloher Weg 450
48167 Münster
Tel. 4 92-67 89
umwelt@stadt-muenster.de

Die Veranlagung der Abwassergebühren erfolgt nach den Bestimmungen der jeweils gültigen Abwassergebührensatzung:

Amt für Finanzen und Beteiligungen
www.stadt-muenster.de/finanzen/kontakt.html
Klemensstr. 10
48143 Münster
Tel. 4 92--22 20
finanzen@stadt-muenster.de