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3G-Regelung in städtischen Dienstgebäuden
Maskenpflicht gilt weiterhin In allen städtischen Dienstgebäuden gilt eine 3G-Regelung. Besucherinnen und Besucher der Stadthäuser müssen einen Immunitätsnachweis oder einen Negativtest (via PCR maximal 48 Stunden alt, Antigen-Schnelltest höchstens 24 Stunden) vorlegen können. Sicherheitsdienst oder Mitarbeitende kontrollieren stichprobenartig. Personen, die keinen 3G-Nachweis erbringen, können ihre Anliegen auf postalischem Weg, per E-Mail, telefonisch oder online erledigen. |