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vhs-Beirat
Nach § 4 der Satzung für die Volkshochschule der Stadt Münster ist für die vhs ein Beirat bestellt.
Dem Beirat der vhs Münster gehören an:
- die Rektorin/der Rektor der Universität Münster
- die Präsidentin/der Präsident der Fachhochschule Münster
- die Leiterin/der Leiter der Abteilung Münster der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung NRW
- der Rektor/die Rektorin der Musikhochschule Münster
- der Rektor/die Rektorin der Kunstakademie Münster
- der Leiter/die Leiterin der Abteilung Münster der Katholischen Fachhochschule NRW für Sozialwesen
- der/die für die Volkshochschule zuständige Beigeordnete der Stadt Münster
- der Leiter/die Leiterin der Arbeitsgemeinschaft Arbeit und Leben der Region Münsterland des DGB
- der Vorsitzende/die Vorsitzende des Freundeskreises der vhs
- die Vorsitzende/der Vorsitzende des zuständigen Fachausschusses
- je eine Leiterin/ein Leiter der Schulformen
Vorsitzender des Beirates ist der Rektor der Universität Münster, Professor Dr. Johannes Wessels. Als zweiter Vorsitzender wurde Professor Dr. Frank Dellmann, Präsident der FH Münster, gewählt.
Der Beirat kann bis zu fünf weitere Persönlichkeiten auf vier Jahre kooptieren. Bei der Wahl dieser Persönlichkeiten sollen die in der Kultur- und Bildungsarbeit tätigen verschiedenen gesellschaftlichen Gruppen berücksichtigt werden.
Der Oberbürgermeister/die Oberbürgermeisterin ist zur Teilnahme an den Sitzungen berechtigt.
Aufgaben des Beirates:
Der Beirat entwickelt mit der Volkshochschulleitung die Grundzüge der Lehrplangestaltung. Ihm obliegt ferner die Förderung der Zusammenarbeit gemäß § 5 WbG. Vor Beratung des Haushaltsplanes der Volkshochschule im zuständigen Fachausschuss ist dem Beirat Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.