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Gesundheitsförderung und -berichterstattung
Maßnahmen zur Gesundheitsförderung
Fördermöglichkeiten
Verfügungsfonds für Mikroprojekte zur Gesundheitsförderung
Die Stadt Münster und die Techniker Krankenkasse (TK) setzen ihre erfolgreiche Zusammenarbeit zur Gesundheitsförderung in den Stadtteilen fort. Bereits 14 Mikro- und Kleinprojekte werden in den Jahren 2026 und 2027 umgesetzt. Aufgrund der positiven Resonanz stellt die TK nun zusätzliche Fördermittel für weitere Mikroprojekte im Jahr 2027 zur Verfügung.
Gefördert werden Projekte, die die Gesundheitskompetenz von Menschen in Münster stärken. Mögliche Themen sind Ernährung, Bewegung, Stress- und Ressourcenmanagement, Entspannung, Gewaltprävention, Medienkompetenz, Einsamkeitsprävention sowie der Umgang mit Genuss- und Suchtmitteln. Auch Projekte zum Querschnittsthema Klimawandel und Gesundheit können unterstützt werden.
Antragsberechtigt sind freie Träger, Vereine, Initiativen und deren Einrichtungen sowie städtische Institutionen. Gefördert werden neue Projekte sowie bestehende Angebote, die weiterentwickelt werden sollen. Für Schulen, Kindertagesstätten und Pflegeeinrichtungen bestehen gesonderte Fördermöglichkeiten der Techniker Krankenkasse.
Antragstellung und Beratung
Das Gesundheitsamt nimmt Anträge vom 1. Juli bis zum 30. September 2026 entgegen. Eine Kontaktaufnahme mit dem Gesundheitsamt per Mail oder telefonisch vor der Antragstellung wird empfohlen.
Am 6. Juli 2026 findet von 16.30 bis 18 Uhr eine digitale Informationsveranstaltung statt. Dort informieren das Gesundheitsamt und die Techniker Krankenkasse über die Fördermöglichkeiten und beantworten Fragen zum Antragsverfahren. Interessierte können sich bis einschließlich 2. Juli bei Kathrin Mersch anmelden. Die Zugangsdaten werden im Anschluss per E-Mail zugesandt.
Kontakt: Kathrin Mersch
Förderrichtlinien
Online-Antragsformular
PDF-Antragsformular (PDF nur zur Vorabansicht - Antragstellung nur über Online-Antragsformular)
Geförderte Projekte 2024 und 2025
In den Jahren 2024 und 2025 wurden bzw. werden mit finanzieller Unterstützung der Techniker Krankenkasse (TK) jeweils acht Mikroprojekte in Münster umgesetzt.
Inklusive Gesundheitsversorgung
Um ein Höchstmaß an Selbständigkeit für Menschen mit Behinderung zu ermöglichen, ist ein inklusives Gesundheitssystem notwendig, das auf die besonderen Bedürfnisse der Menschen mit Behinderungen eingeht und gesundheitsförderliche, präventive sowie rehabilitative Maßnahmen ermöglicht.
Das Gesundheitsamt stellt für die Förderung von Projekten zur inklusiven Gesundheitsversorgung jährlich 10.000 Euro zur Verfügung.
Mit diesem Geld unterstützt das Gesundheitsamt Projekte, die dabei helfen, dem Ziel der inklusiven Gesundheitsversorgung näher zu kommen. Anträge zu den Themen Aus-, Weiter- und Fortbildungen, Patienteninformationen, Präventionsprogramme, Barrierefreiheit, Strukturen der gesundheitlichen und pflegerischen Versorgung für Menschen mit Behinderungen in allen Quartieren können gefördert werden. Antragsfrist ist der 31. März eines jeden Jahres. Ein Beirat entscheidet auf der Grundlage von Förderrichtlinien über die Anträge.
Kontakt: Beate Böckenholt
- Förderrichtlinien (nicht barrierefrei) (PDF; 346 KB)
- Antragsformular
- Upload-Assistent Wenn Sie das Antragsformular nicht mit einem elektronischen Personalausweis legitimieren, drucken Sie den erstellten Antrag bitte aus, unterschreiben ihn und laden ihn über diesen Link mit dem Konzept oder sonstigen Anlagen hoch.
Stiftung Siverdes
Die größte Sozialstiftung Münsters setzt seit 1768 den Letzten Willen des fürstbischöflichen Hofkammerrats Dr. jur. Friedrich Christian Siverdes um: die Verteilung ihrer Erträge „unter die Not leidenden Armen, nämlich unter die armen Kranken nach Wohlbefinden.“ Sie unterstützt das örtliche Wohlfahrtswesen, die „Hilfe zur Selbsthilfe“ und das bürgerschaftliche Engagement. So fördert sie zum Beispiel Selbsthilfegruppen und unterhält seit 1999 die FreiwilligenAgentur Münster. Sie ist Eigentümerin von bezahlbaren Wohnimmobilien für verschiedene soziale Zielgruppen.
Aus den verfügbaren Erträgen der rechtlich selbstständigen Stiftung Siverdes werden als freiwillige Leistung der Trägerstiftung seit 1988 jährlich im Wirtschaftsplan Mittel zur Förderung bürgerschaftlicher Aktivitäten sozialer Selbst- und Mithilfe vorgehalten.
Derzeit stehen Mittel bis zu einer Höhe von 100.000 Euro zur Verfügung.
Die Mittel werden auf Grundlage dieser Förderungsrichtlinien unter Beachtung des Stiftungszwecks der Stiftung Siverdes und der geltenden Gemeinnützigkeitsvorschriften vergeben.
Grundlage der Förderung ist der Stiftungszweck der Stiftung Siverdes, dementsprechend die geförderten Aktivitäten darauf ausgerichtet sein müssen, Personen selbstlos zu unterstützen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes oder aufgrund ihrer wirtschaftlichen oder sozialen Situation auf die Hilfe Anderer angewiesen sind.
Finanziell gefördert werden Aktivitäten von Gruppen, Initiativen und Vereinen, die gemeinnützig tätig sind und Hilfsangebote für den oben genannten Personenkreis machen oder Hilfe zur Selbsthilfe anbieten.
Anträge sind mit den entsprechenden Vorlagen und unter Beachtung der Richtlinien direkt an die Stiftung zu richten:
Kontakt: Merle Heitkötter


