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Zuschüsse
Hier finden Sie Informationen zu verschiedenen Zuschussangeboten mit Bezug zur Schulpsychologischen Beratungsstelle. Bitte beachten Sie, dass unsere Angebote immer auch abhängig vom Haushaltsbeschluss der Stadt Münster sind.
Demokratie macht Schule – Projekt starten. Demokratie stärken.
Förderprogramm „Demokratie macht Schule“
Eine stabile und zukunftsfähige Demokratie benötigt gut informierte, engagierte und mündige Bürger*innen. Schulen spielen hierbei eine zentrale Rolle, da hier Schüler*innen ein Verständnis für demokratische Prozesse entwickeln können und lernen, sich aktiv und kreativ für eine demokratische Gesellschaft einzusetzen.
Mit dem Förderprojekt „Demokratie macht Schule“ soll das demokratische Bewusstsein und Engagement junger Menschen in Münster gestärkt werden. Schulen sollen in die Lage versetzt werden, Projekte zu initiieren, die sich anschaulich, nachhaltig und innovativ mit dem Thema „Demokratie“ auseinandersetzen. Als Projektideen können z.B. (Wander-)Ausstellungen, Podcasts, Theaterstücke, Videos etc. eingereicht werden. Der Kreativität sind keine Grenzen gesetzt.
Ziel ist es, dass junge Menschen durch die direkte Auseinandersetzung mit demokratischen Themen sowohl theoretisches Wissen als auch praktische Erfahrungen im Bereich Demokratie gewinnen.
Antragsberechtigt sind alle Schulen in der Stadt Münster. Die Projekte sollen von Schüler*innen selbst initiiert und durchgeführt werden. Sie können eigenständig oder im Rahmen von AGs, Projektwochen oder Klassenprojekten erarbeitet werden. Eine Antragstellung erfolgt über die Schulleitung in Zusammenarbeit mit den Schüler*innen direkt bei der Schulpsychologischen Beratungsstelle Stadt Münster. Die Förderung beträgt bis zu 5.000 Euro pro Projekt.
Für die Antragstellung muss das digitale Antragsformular genutzt werden. Antragsfrist im Jahr 2026 für Fördermittel für das Schuljahr 2026/27 ist der 15. April 2026. Die Unterschrift der Schulleitung ist zwingend erforderlich.
Die Entscheidung über die Fördermittelvergabe obliegt dem Jugendrat der Stadt Münster.
Bei Antragsbewilligung wird die Fördersumme vor Beginn des geplanten Projektes ausgezahlt.
Der ausgefüllte, rechtsverbindlich unterzeichnete, Verwendungsnachweis inkl. entsprechender Belege/Rechnungen für das Schuljahr 25/26 ist bis zum 31. Juli 2026 vorzulegen.
Der ausgefüllte, rechtsverbindlich unterzeichnete Verwendungsnachweis inkl. entsprechender Belege/Rechnungen für das Schuljahr 26/27 ist bis zum 31. Juli 2027 vorzulegen. Das entsprechende Formular wird hier rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden.
Es gelten die Förderrichtlinien „Demokratie macht Schule“.
Den Flyer zum Projekt finden Sie hier.
Förderung besonders begabter Kinder und Jugendlicher
Besonders begabte Kinder und Jugendliche haben das Potenzial, weit überdurchschnittliche Leistungen in bestimmten Bereichen zu erbringen – beispielsweise in den Bereichen MINT (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik), Kunst, Musik oder Sport.
Die Stadt Münster unterstützt in langer Tradition die Förderung besonders begabter Kinder und Jugendlicher. Mit städtischen Mitteln werden Angebote aus folgenden Bereichen finanziell unterstützt:
- Diagnostik und Beratung
- Förderung (mit Beratung)
- Fortbildung/Qualifizierung von entsprechenden Fachkräften
- Netzwerk Begabungsförderung (Aktivitäten und Selbstverwaltung)
Gemeinnützige freie Träger sowie Einrichtungen staatlicher Institutionen können für Angebote aus diesen Bereichen städtische Zuschüsse beantragen, sofern die Angebote (direkt oder indirekt) besonders begabten Kindern und Jugendlichen in Münster zugutekommen und b) sie für die beantragte Maßnahme keine anderen (staatlichen) Förderungen erhalten.
Im Sinne einer begabungsgerechten Förderung von Kindern und Jugendlichen in Münster sind explizit Angebote wünschenswert, die sich gezielt an nachweislich benachteiligte Gruppen (z. B. in Zusammenhang mit ihrer Herkunft, ihrer kulturellen Identität, ihren finanziellen Mitteln, ihrer Gesundheit oder ihrem Geschlecht) richten.
Zuschüsse werden nur auf elektronischen Antrag bewilligt (Antragsfrist für Zuschüsse für das Jahr 2026 ist der 31. Oktober 2025).
Der ausgefüllte, rechtsverbindlich unterzeichnete, Verwendungsnachweis inklusive entsprechender Belege/Rechnungen ist bis zum 31. März des Folgejahres vorzulegen.
Es gelten die Förderrichtlinien im Bereich „Besondere Begabung“.

