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Nachhaltigkeits- und Umweltwegweiser
Beim Rauchen werden verschiedene chemische Substanzen aufgenommen. Neben dem Wirkstoff Nikotin enthält Zigarettenrauch die üblichen Produkte einer unvollständigen Verbrennung, u. a. polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe, Formaldehyd, Kohlenmonoxid und Blausäure. Darüber hinaus enthält der Tabakrauch Schwermetalle, zum Teil in höheren Konzentrationen (z. B. Cadmium). Viele dieser Schadstoffe wirken schleimhautreizend, sind als krebserzeugend oder krebsverdächtig eingestuft oder können auf andere Weise gesundheitsschädlich wirken.
Der Tabakrauch in der Raumluft, der vom Nichtraucher ("Passivrauchen") eingeatmet wird, weist z. T. andere und gefährlichere Bestandteile auf, als der vom Raucher inhalierte Tabakrauch. Er enthält eine Vielzahl von Stoffen, die zu Reizungen im Bereich der Augen und der oberen Luftwege führen und die z. T. krebserzeugende Eigenschaften besitzen.
Gesundheits- und Veterinäramt
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Abt. Gesundheitlicher und medizinischer Umweltschutz
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Tel. 4 92-53 33
gesundheitsamt@stadt-muenster.de
Verboten ist das Rauchen im Wald vom 1. März bis 31. Oktober. Bei Zuwiderhandlungen sind Geldbußen zu erwarten.
Landesbetrieb Wald und Holz
Regionalforstamt Münsterland
Albrecht-Thaer-Str. 22
48147 Münster
Tel. 91 79 7-4 40