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Amtliche Listenauslegung
Eine individuelle Benachrichtigung der in das Wählerverzeichnis (Verzeichnis der Eintragungsberechtigten) eingetragenen Eintragungsberechtigten über die Listenauslegung, die Voraussetzungen für die Eintragung in die Listen sowie die Eintragungsstellen erfolgt nicht.
Tipp: Bitte bringen Sie unbedingt Ihren Personalausweis/Reisepass zur Eintragung mit!
Die Eintragungslisten des Volksbegehrens werden in der Zeit vom 2. Februar bis 7. Juni 2017 an folgenden Stellen in der Stadt Münster zu den genannten Zeiten ausgelegt:
- Stadthaus 1, Bürgerbüro Mitte, Klemensstraße 10, 48143 Münster,
Montag - Donnerstag: 8 - 18 Uhr,
Freitag und Samstag: 08 - 12 Uhr - Bezirksverwaltung Nord, Idenbrockplatz 8, 48159 Münster,
Montag - Freitag: 8 - 12 Uhr,
Donnerstag auch: 14 - 18 Uhr - Bezirksverwaltung Ost, Vennemannstraße 5, 48157 Münster,
Montag, Dienstag, Mittwoch: 8 - 12 Uhr,
Dienstag und Donnerstag: auch 14 - 18 Uhr - Bezirksverwaltung Südost, Münsterstraße 7, 48167 Münster
Montag - Freitag: 8 - 12 Uhr,
Donnerstag: auch 14 - 18 Uhr - Bezirksverwaltung Hiltrup, Patronatsstraße 20, 48165 Münster
Montag - Freitag: 8 - 12 Uhr,
Montag und Donnerstag: auch 14 - 18 Uhr - Bezirksverwaltung West, Pantaleonplatz 7, 48161 Münster
Montag - Donnerstag: 8 - 12 Uhr,
Donnerstag: auch 14 - 18 Uhr
Darüber hinaus werden die Eintragungslisten an den vier nachfolgenden Sonntagen in der Bürgerhalle des Rathauses, Prinzipalmarkt 8, 48143 Münster und in der Bezirksverwaltung West, Pantaleonplatz 7, 48161 Münster jeweils in der Zeit von 10 bis 16 Uhr ausgelegt:
- Sonntag, 19. Februar 2017
- Sonntag, 26. März 2017
- Sonntag, 30. April 2017
- Sonntag, 28. Mai 2017
Eine Auslegung an Feiertagen, die auf einen Werktag fallen, findet nicht statt.