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Herzlich willkommen beim Amt für Finanzen und Beteiligungen!

Wir planen den Haushalt der Stadt, steuern die Haushaltsführung und erstellen die Jahresrechnung.
Daneben sorgt das Beteiligungsmanagement dafür, die Gesellschafterrechte der Stadt Münster gegenüber den privaten Unternehmen, die öffentliche Aufgaben durchführen, zu sichern.
Steuern, Gebühren, Beiträge oder andere Entgelte - all diese städtischen Einnahmen werden (bis auf wenige Ausnahmen) vom Amt für Finanzen und Beteiligungen erhoben und eingenommen.
Coronakrise
Wenn Sie von der Coronakrise wirtschaftlich betroffen sind, können Sie einen Antrag auf Stundung (Ratenzahlung oder Zahlungsaufschub) stellen. Wenn die Stundung der Vermeidung von Liquiditätsengpässen infolge der Corona-Pandemie dient, wird auf die Festsetzung von Stundungszinsen in der Regel verzichtet. Ein entsprechender Antrag (formlos mit kurzer Begründung) ist jedoch erforderlich. Dafür können Sie die folgenden Formulare nutzen:
Weitere Informationen zu Wirtschaftshilfen sind auf der folgenden Internetseite zusammengestellt:
www.muenster.de/corona_wirtschaftshilfen
Zahlungen an die Stadt Münster
Für die Dauer der Coronakrise sind keine Bareinzahlungen bei der Stadtkasse möglich.
Sie können Ihren Zahlungsverpflichtungen durch Überweisung des offenen Betrages auf eines der Konten der Stadt Münster nachkommen. Bitte denken Sie daran, bei Ihrer Überweisung das Kassenzeichen oder die „ZP-Nummer“ anzugeben, damit wir Ihre Zahlung zuordnen können. Vielen Dank!
Übersicht der städtischen Konten
Informationspflicht nach DSGVO
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) regelt die Informationspflichten bei Erhebung von personenbezogenen Daten gegenüber den betroffenen Personen abhängig davon, ob personenbezogene Daten direkt bei der betroffenen Person (Art. 13 DSGVO) oder nicht (Art. 14 DSGVO) erhoben werden.
Für den Bereich Steuerangelegenheiten haben wir die dem Gesetz entsprechenden Informationen zusammengestellt:
Hinweise zur Datenverarbeitung
(PDF, 62.4 KB)