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Newsletter Kulturamt Stadt Münster

Themen des Newsletters

Liebe Kulturschaffende,

mit diesem Sondernewsletter informieren wir über den aktualisierten kommunalen Sonderfonds 2021. Freischaffende Künstlerinnen und Künstler, aufgepasst! Das Stipendienprogramm soll nun ergänzend und zusätzlich zu den Programmen von Bund und Land NRW professionell arbeitende Kulturschaffende unterstützen. Zudem wird der Sonderfonds für freie und private Träger von Veranstaltungsstätten und freie Initiativen auch in der zweiten Jahreshälfte zur Verfügung gestellt.

Ihr Team vom Kulturamt Münster

 

Neuigkeiten

(Foto: Pixabay)

Solidaritätsfonds für die zweite Jahreshälfte

Mit Vorbereitung durch die Kulturverwaltung hat der Rat der Stadt Münster auch für die zweite Jahreshälfte 2021 ein umfängliches Paket an Unterstützungsleistungen für die nicht kommunal getragene Kultur in Münster beschlossen, um einer Planungsunsicherheit weiter begegnen zu können. Unter anderem wird wie im ersten Halbjahr 2021 auch für die zweite Jahreshälfte ein Budget von 100.000 Euro als "Solidaritätsfonds" für freie Träger von Veranstaltungsstätten und freien Initiativen zur Verfügung gestellt, die keine regelmäßigen Zuschüsse der Stadt Münster erhalten. Im Sinne dieses "Solidaritätsfonds" sollen davon mittelbar (und ggf. unmittelbar) auch freischaffende Kulturschaffende aus Münster profitieren.

Anträge können beim Kulturamt gestellt werden. Für die Antragstellung stehen entsprechende Formulare zum Herunterladen sowie weitere Informationen zu den Antragskonditionen und -kriterien zur Verfügung. Antragsfrist ist der 30. September 2021.

Alle Informationen:
www.stadt-muenster.de/kulturamt/coronafonds

 

(Foto: Pixabay)

Verbessert: Stipendienprogramm für freischaffende Künstlerinnen und Künstler

Zusätzlich ist die direkte Förderung von in Münster tätigen freischaffenden und soloselbständigen Künstlerinnen und Künstlern aktuell deutlich verbessert worden. Dafür wurden das Gesamtbudget des bereits seit Mai 2021 aufgelegten kommunalen Stipendienprogramms durch Beschluss des Kulturausschusses finanziell aufgestockt und die Bewerbungskonditionen verbessert. Der kommunale Sonderfonds für freischaffende und soloselbständige Künstlerinnen und Künstler soll nun ergänzend und zusätzlich zu den (Stipendien-)Programmen von Bund und Land NRW professionell arbeitende Kulturschaffende aus Münster im Zuge einer Stipendienvergabe unterstützen. Eine Bewerbung ist demnach auch bei erfolgter und erfolgreicher Antragsstellung bei Bund und/oder Land möglich.

Anträge können beim Kulturamt gestellt werden. Das Antragsformular ist in Kürze verfügbar. Weitere Informationen zu den Antragskonditionen und -kriterien stehen bereits zur Verfügung. Antragsfrist ist der 26. Juli 2021.

Alle Informationen:
www.stadt-muenster.de/kulturamt/coronafonds

 

 

Ausführliche Informationen zu Corona-Unterstützungen sowie weiteren Themen erhalten Sie auf unserer Website www.stadt-muenster.de/kulturamt.

 

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