Solidaritätsfonds für die zweite Jahreshälfte
Mit Vorbereitung durch die Kulturverwaltung hat der Rat der Stadt Münster auch für die zweite Jahreshälfte 2021 ein umfängliches Paket an Unterstützungsleistungen für die nicht kommunal getragene Kultur in Münster beschlossen, um einer Planungsunsicherheit weiter begegnen zu können. Unter anderem wird wie im ersten Halbjahr 2021 auch für die zweite Jahreshälfte ein Budget von 100.000 Euro als "Solidaritätsfonds" für freie Träger von Veranstaltungsstätten und freien Initiativen zur Verfügung gestellt, die keine regelmäßigen Zuschüsse der Stadt Münster erhalten. Im Sinne dieses "Solidaritätsfonds" sollen davon mittelbar (und ggf. unmittelbar) auch freischaffende Kulturschaffende aus Münster profitieren. Anträge können beim Kulturamt gestellt werden. Für die Antragstellung stehen entsprechende Formulare zum Herunterladen sowie weitere Informationen zu den Antragskonditionen und -kriterien zur Verfügung. Antragsfrist ist der 30. September 2021. Alle Informationen: www.stadt-muenster.de/kulturamt/coronafonds |