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Kurzzeitpflege
Angebote in Münster
Marienheim
weitere Angaben
Preise
Angegeben sind jeweils die zwischen den Trägern der Kurzzeitpflege, Pflegekasse und Pflegesatzkommission ausgehandelten Entgelte pro Tag. Die Preise setzen sich zusammen aus den Investitionskosten, der Pflegeausbildungspauschale, Kosten für Unterkunft und Verpflegung und den pflegebedingten Aufwendungen nach Pflegegrad.
Für Gäste aus Münster mit Pflegegrad 1 bis 5 werden die Investitionskosten auf Antrag der Einrichtungen von der Stadt Münster übernommen.
Die Ausbildungsumlage nach dem Pflegeberufegesetz enthalten wird für jede Einrichtung individuell berechnet.
Kurzzeitpflegegästen ohne Pflegegrad oder mit Wohnsitz außerhalb NRW werden die Investitionskosten in Rechnung gestellt.
Stand: 01.03.2024 - Eine Gewährleistung für die Richtigkeit der Angaben kann nicht übernommen werden.
Kostenübersicht
Ausbildungspauschale | 6,40 € |
---|---|
Unterkunft | 25,22 € |
Verpflegung | 19,42 € |
Zwischensumme | 51,04 € |
Zwischensumme + Investitionskosten |
pflegebedingte Aufwendungen | |||||
---|---|---|---|---|---|---|
Pflegegrad 1 | Pflegegrad 2 | Pflegegrad 3 | Pflegegrad 4 | Pflegegrad 5 | ||
Einzelz. | 51,04 € + 24,81 € |
+ 65,86 € | + 84,44 € | + 100,61 € | + 117,48 € | + 125,04 € |
Summe pro Tag | 141,71 € | 160,29 € | 176,46 € | 193,33 € | 200,89 € | |
Doppelz. | 51,04 € + 23,69 € |
+ 65,86 € | + 84,44 € | + 100,61 € | + 117,48 € | + 125,04 € |
Summe pro Tag | 140,59 | 159,17 | 175,34 | 192,21 | 199,77 |
Die Einrichtung wird von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Sozialamts
regelmäßig geprüft, die Ergebnisse dieser Prüfung werden in einem Bericht zusammengefasst. Der
Ergebnisbericht ist auf der Seite des Sozialamts veröffentlicht:
Kommunale Qualitätssicherung Pflege und Teilhabe (Heimaufsicht)