Seiteninhalt
Service-Wohnen für ältere Menschen in Münster (kombinierte Wohn- und Betreuungsangebote)
Was ist Service-Wohnen?
Der Begriff "Betreutes Wohnen" dient als Sammelbegriff für unterschiedlich organisierte Kombinationen von Wohn- und Betreuungsangeboten. Leicht suggeriert er ein Angebot des vollständig Betreut- und Versorgt-Seins.
Die Verwendung des Begriffs "Service-Wohnen" für "Betreutes Wohnen" soll das kritische Hinterfragen der angebotenen Serviceleistung und des dafür zu zahlenden Entgeltes anregen.
Service-Wohnen ist eine Wohnform für Seniorinnen und Senioren, die eine selbständige Lebensführung in Kombination mit einem hohen Maß an Sicherheit und Verfügbarkeit von Hilfe- und Betreuungsangeboten ermöglicht. Dieses Ziel wird erreicht, indem Bewohnerinnen und Bewohner
- in einer möglichst barrierefreien Wohnung leben und
- bestimmte Grundleistungen kontinuierlich in Anspruch nehmen können und
- bei Bedarf auf zusätzliche Wahlleistungen zurückgreifen können.
Grundleistungen sind in der Regel: Beratung, Unterstützung bei Behördenangelegenheiten u. a. Diese Grundleistungen sind monatlich zu vergüten, unabhängig davon, ob man diese in Anspruch nimmt oder nicht.
Wahlleistungen können z. B. Fußpflege, Reinigungsleistungen u. v. m. sein. Diese Leistungen sind je nach Inanspruchnahme zu vergüten.
Im Zusammenhang mit dem Service-Wohnen gilt der Grundsatz:
"So viel Eigenständigkeit wie möglich und soviel Hilfe wie nötig."
Wer ist Zielgruppe von Service-Wohnen?
Service-Wohnen richtet sich an Einzelpersonen oder Paare, die in der Regel das 60. Lebensjahr überschritten haben. Diese Personen sollten zudem in der Lage sein, ihren Haushalt weitestgehend eigenständig zu führen und nur im gewissen Umfang auf Unterstützung angewiesen sein. Auch bei zunehmendem Pflegebedarf ist der Verbleib in dieser Wohnform möglich.
Unterstützung und Beratung zu den Angeboten Service-Wohnen, zur Suche nach einer geeigneten Wohnung, zu vertraglichen Angelegenheiten bei Mietwohnungen sowie zur Vorbereitung und Organisation des Umzugs erhalten Sie im Amt für Wohnungswesen und Quartiersentwicklung bei Barbara ten Hompel.
Haben Sie Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein?
Service-Wohnungen, die durch öffentliche Mittel gefördert werden, können nur von Personen angemietet werden, die Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein (WBS) haben.
Ob Sie den Wohnberechtigungsschein der Einkommensgruppe A oder B bekommen, erfahren Sie beim Amt für Wohnungswesen.
- Informationen des Amtes für Wohnungswesen zum Wohnberechtigungsschein: www.stadt-muenster.de/wohnungsamt/wohnberechtigungsschein-wbs.html
Haben Sie Anspruch auf Grundsicherung im Alter nach dem SGB XII?
Die Grundsicherung stellt den Lebensunterhalt älterer oder dauerhaft voll erwerbsgeminderter Personen sicher, die aus eigenen Kräften dazu nicht in der Lage sind. Die Besonderheit bei dieser Sozialleistung ist, dass Kinder bzw. Eltern nicht zum Unterhalt herangezogen werden.
Wenn Sie Grundsicherung beziehen, können Sie Service-Wohnangebote nutzen. Da sich aber die Leistungen und Kosten der unterschiedlichen Anbieter stark voneinander unterscheiden, muss unbedingt vor Einzug mit dem Sozialamt geprüft werden, ob die Kosten übernommen werden können.
-
Informationen des Sozialamtes zur Grundsicherung:
www.stadt-muenster.de/sozialamt/leistungen-zum-lebensunterhalt.html