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Alten- und Pflegeheime in Münster
Friederike-Fliedner-Haus
Träger: Diakonissenmutterhaus Münster gGmbH
Coerdestraße 56, 48147 Münster - Lage im Stadtplan
Telefon:
02 51/20 92 01
Telefax:
02 51/20 92 02
E-Mail:
FFH@diakonissenmutterhaus.de
Internet:
www.diakonissenmutterhaus.de
Zur besseren Vergleichbarkeit sind die Informationen zu den einzelnen Einrichtungen und Dienstleistungen gleich aufgebaut. Ob ein mögliches Angebot vorhanden ist oder nicht, zeigen die Checkboxen an:
das Angebot ist vorhanden
das Angebot ist nicht vorhanden
Pflegeplätze:
80
Einzelzimmer:
70
Doppelzimmer:
5
Einzelzimmer Größe:
21 m²
Doppelzimmer Größe:
31 m²
Zimmerausstattung
Friseur
Angebote zur Betreuung Demenzerkrankter:
siehe oben
Angebote zur Betreuung / Tagesgestaltung:
- Bedürfnisorientierte Einzelbetreuung
- Bedürfnisorientierte Gruppenbetreuungen
- Gedächtnistraining
- Zeitungsrunde
- Tagesstrukturierung
- Lesekreis
- Singkreis
- Arbeit mit Musikinstrumenten
- Filmnachmittag
- evangelische und katholische Andachten und Gottesdienste
- Bewegungs- und Gedächtnistraining
- jahreszeitliche Feste und Feiern
Palliativpflege und Sterbebegleitung möglich
Aufnahme junger Pflegebedürftiger möglich
Aufnahme von Wachkomapatienten (Appaliker) möglich
Beatmung mittels Heimbeatmungsgerät möglich
Tiere möglich
Andachtsraum
Kapelle
Fußpflege
Teilmöblierungen
Bibliothek
Kiosk
Cafeteria
Terrassen
Balkone
Garten
TV-Anschluss
Internetzugang möglich
Telefonanschluss
Zimmer mit Waschbecken
Zimmer mit Bad/Dusche/WC
Mitbringen eigener Möbel erwünscht
Unmöbliert
Kosten
p>Angegeben sind jeweils die zwischen Leistungsanbietern, Pflegekassen und Sozialhilfeträger ausgehandelten Heimentgelte pro Tag.
Die Heimkosten setzen sich zusammen aus den Investitionskosten, Kosten der Unterkunft, Kosten der Verpflegung, Ausbildungspauschale und den pflegebedingten Aufwendungen (Pflegegrad 1) beziehungsweise dem einrichtungseinheitlichen pflegebedingten Eigenanteil (Pflegegrade 2 bis 5).
Die Ausbildungsumlage nach dem Pflegeberufegesetz wird für jede Einrichtung individuell berechnet.
Der einrichtungseinheitliche monatliche Eigenanteil für die Pflegegrade 2 bis 5 beträgt 1689,59€.
Die Heimkosten setzen sich zusammen aus den Investitionskosten, Kosten der Unterkunft, Kosten der Verpflegung, Ausbildungspauschale und den pflegebedingten Aufwendungen (Pflegegrad 1) beziehungsweise dem einrichtungseinheitlichen pflegebedingten Eigenanteil (Pflegegrade 2 bis 5).
Die Ausbildungsumlage nach dem Pflegeberufegesetz wird für jede Einrichtung individuell berechnet.
Der einrichtungseinheitliche monatliche Eigenanteil für die Pflegegrade 2 bis 5 beträgt 1689,59€.
Stand: 1.2.2024 – Eine Gewährleistung für die Richtigkeit der Angaben kann nicht übernommen werden.
Pflegebedingte Aufwendungen (Tagessatz)
Pflegegrad 1 | Pflegegrad 2 | Pflegegrad 3 | Pflegegrad 4 | Pflegegrad 5 |
---|---|---|---|---|
63,06 € | 80,85 € | 97,03 € | 113,89 € | 121,45 € |
Kostenübersicht
Ausbildungspauschale: 5,23 €/Tag | |||||
---|---|---|---|---|---|
Investitionskosten | Unterkunft | Verpflegung | Pflegegrad 1 Tagessatz |
Pflegegrad 2 bis 5 einheitlicher Eigenanteil |
|
Einzelzimmer | 20,47 € | 22,78 € | 17,53 € | 63,06 € | 5,54 € |
Summe pro Tag | 129,07 € | 71,55 € | |||
Doppelzimmer | 19,35 € | 22,78 € | 17,53 € | 63,06 € | 5,54 € |
Summe pro Tag | 127,95 € | 70,43 € |
Die Einrichtung wird von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Sozialamts
regelmäßig geprüft, die Ergebnisse dieser Prüfung werden in einem Bericht zusammengefasst. Der
Ergebnisbericht ist auf der Seite des Sozialamts veröffentlicht:
Kommunale Qualitätssicherung Pflege und Teilhabe (Heimaufsicht)