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Ortsrecht
Entgeltordnung für das Stadtteilkulturzentrum „Kap.8“ im Bürgerhaus Kinderhaus
41.01
vom 13.05.2016 (Amtsblatt der Stadt Münster 2016 S. 95)
in der Fassung der 1. Änderungsfassung vom 06.04.2019 (Amtsblatt der Stadt Münster 2019 S. 64)
und der 2. Änderungssatzung vom 27.10.2022 (Amtsblatt der Stadt Münster Nr. 27/2022 S. 266)
und der 3. Änderungssatzung vom 11.10.2024 (Amtsblatt der Stadt Münster Nr. 22/2024 S. 289)
§ 1 Nutzungszweck
Das Stadtteilkulturzentrum „Kap.8“ als Einrichtung des Kulturamtes der Stadt Münster, im Bereich Stadtteilkultur, ist ein Forum für Kunst und Kultur, ein Ort der Begegnung und Kommunikation, der Freizeitgestaltung und des bürgerschaftlichen Engagements im Stadtteil Kinderhaus.
Das Stadtteilkulturzentrum arbeitet vereins- und institutionsübergreifend nach der Prämisse "Mit dem Stadtteil, für den Stadtteil". Es initiiert, fördert und vernetzt Aktivitäten im Stadtteil, ermöglicht, koordiniert und präsentiert kulturelle Angebote für den Stadtteil und integriert kulturelle Angebote in die Lebenswelt der Menschen (aufsuchende Kulturarbeit).
Die Kooperation Aktiver und die Vernetzung der Ressourcen auf Stadtteilebene fördern Lebensqualität und Stadtteilidentität, Engagement und Eigeninitiative, eine vielgestaltige kulturelle Infrastruktur und eine zukunftsfähige Stadtteilgesellschaft.
Das Angebot richtet sich an alle Menschen ohne Ansehen von Alter, Geschlecht, Religion, Bildung, sozialer, ethnischer und kultureller Herkunft. Der Arbeitsansatz ist generationsübergreifend, interkulturell und integrativ und ermöglicht eine Teilhabe als Rezipient (Konsument) und als Akteur (Produzent).
Die dem „Kap.8“ zugeordneten Räume und Einrichtungen stehen vorrangig für stadtteilkulturelle Veranstaltungen wie Theater, Tanztheater, Kleinkunst, Konzerte, Ausstellungen und Angebote der musisch- kulturellen Bildung zur Verfügung. Darüber hinaus werden die Räume für Weiterbildungsangebote wie Kurse, Workshops, Vorträge und öffentlich zugängliche stadtteilbezogene Zusammenkünfte von Gruppen, Vereinen und Institutionen vergeben. Nachrangig behandelt werden zugangsbeschränkte oder geschlossene Veranstaltungen, Veranstaltungen und Angebote ohne Stadtteilbezug und Veranstaltungen, die vor allem der Gewinnerzielung dienen. Eine Raumvergabe zu privaten Zwecken ist in der Regel nicht vorgesehen.
Die Räume und Einrichtungen werden entsprechend o.g. Vorgaben für eigene Veranstaltungen des „Kap.8“, Kooperationsveranstaltungen und Veranstaltungen Dritter genutzt.
§ 2 Allgemeine Bestimmungen
Im Basis-Nutzungsentgelt ist die Nutzung des Raumes / der Räume inkl. aller Nebenkosten bei normaler Nutzung enthalten (Strom, Wasser, Heizung, Lüftung, Reinigung etc.) sowie bei der Agora zusätzlich die Anwesenheit einer sachkundigen Aufsichtsperson im erforderlichen Umfang. Das Basisnutzungsentgelt bezieht sich auf Veranstaltungen mit einer Nutzungsdauer von maximal acht Stunden, bei der die Anwesenheit von Personal des „Kap.8“ erforderlich ist (inklusive Auf- und Abbau). Zusatzleistungen wie Auf- und Umbau in den überlassenen Räumen, Sonderreinigungen oder Bereitstellung von Personal (z.B. Fachkraft für Veranstaltungstechnik / Bühnenmeister), zusätzliche Technik und technische Betreuung werden zusätzlich berechnet. Eigenleistungen sind nach Absprache möglich.
Die Leitung des „Kap.8“ entscheidet über die Überlassung von Räumen und legt die Entgelte für die Nutzung anhand der Entgeltordnung für das Stadtteilkulturzentrum „Kap.8“ im Bürgerhaus Kinderhaus nach pflichtgemäßem Ermessen fest. In zu begründenden Ausnahmefällen können Entgelte nach pflichtgemäßem Ermessen ermäßigt oder erlassen werden.
§ 3 Eigene Veranstaltungen und Veranstaltungen in Kooperation mit Anderen
Die Nutzung von Räumen für Veranstaltungen des „Kap.8“ und Veranstaltungen in Kooperation mit anderen ist kostenfrei.
§ 4 Veranstaltungen Dritter
4.1 Stadtteilbezogene Gemeinwesen orientierte Veranstaltungen
Für Veranstaltungen der BV Nord, bezirksbezogene Zusammenkünfte und bezirksbezogene politische Veranstaltungen der in der BV Nord und der im Rat vertretenen Parteien und bezirksbezogene Informationsveranstaltungen der Stadtverwaltung Münster sowie bezirksbezogener Bürgerinitiativen und Gruppen wird kein Basis-Nutzungsentgelt erhoben.
4.2 Stadtteilbezogene Veranstaltungen "Mit dem Stadtteil, für den Stadtteil"
4.2.1 Kulturelle Veranstaltungen im Rahmen des Stadtteilkulturprogramms im „Kap.8“
Für kulturelle Veranstaltungen aus dem Bereich der darstellenden Kunst, wie z.B. Theater, Tanz, Musik, Kleinkunst im Rahmen des Stadtteilkulturprogramms von „Kap.8“ wird ein ermäßigtes Basis-Nutzungsentgelt entsprechend der folgenden Übersicht erhoben
netto | 19 % MwSt. | brutto | |
---|---|---|---|
Agora | |||
Eintritt bis zu 2,- € | 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € |
Eintritt mehr als 2,- € | 358,31 € | 68,08 € | 426,39 € |
Mokido | |||
Eintritt bis zu 2,- € | 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € |
Eintritt mehr als 2,- € | 71,66 € | 13,62 € | 85,28 € |
Mitnutzung weiterer Veranstaltungsräume zusätzlich:
netto | 19 % MwSt. | brutto | ||
Mokido | inkl. Kühlraum | 38,59 € | 7,33 € | 45,92 € |
Bedarfsküche | inkl. Spülmaschinen und Geschirr | 33,08 €€ | 6,28 € | 39,36 € |
Billardraum, Cafeteria, Sinnesraum | jeweils | 11,03 € | 0,00 € | 11,03 € |
Weitere Räume | auf Anfrage |
4.2.2 Feste und Feiern von Gruppen und Vereinen aus dem Bezirk Münster Nord
Für zugangsoffene Feste und Feiern von am Gemeinwesen orientierten Gruppen und Vereinen aus dem Bezirk Münster Nord wird ein ermäßigtes Basis-Nutzungsentgelt entsprechend der folgenden Übersicht erhoben.
netto | 19 % MwSt. | brutto | |
---|---|---|---|
Agora | |||
kein Eintritt | 413,44 € | 78,55 € | 491,99 € |
mit Eintritt | 523,69 € | 99,50 € | 623,19 € |
Mokido | |||
kein Eintritt | 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € |
mit Eintritt | 99,23 € | 18,85 € | 118,08 € |
Mitnutzung weiterer Veranstaltungsräume zusätzlich:
netto | 19 % MwSt. | brutto | ||
Mokido | inkl. Kühlraum | 38,59 € | 7,33 € | 45,92 € |
Bedarfsküche | inkl. Spülmaschinen und Geschirr | 33,08 € | 6,28 € | 39,36 € |
Billardraum, Cafeteria, Sinnesraum | jeweils | 11,03 € | 0,00 € | 11,03 € |
Weitere Räume | auf Anfrage |
4.2.3 Jahrespauschale für Gruppen und Vereine des Stadtteils
Für regelmäßige Nutzung von Räumen durch selbstlos tätige Institutionen, Gruppen und Vereine des Stadtteils zu Übungszwecken und Austausch ohne Eintritt/Kostenumlage wird ein Jahresentgelt erhoben. Berechnungsgrundlage ist das Kalenderjahr. Die Entgelte fallen pro Raum und für Termine von bis zu 4 Stunden an.
Gruppenräume Jahrespauschale | Funktionsräume* Jahrespauschale | ||||
---|---|---|---|---|---|
netto | 19 % MwSt. | brutto | |||
bei wöchentlicher Nutzung bzw. bis zu 52 Nutzungen p.a. | 55,13 € | 110,25 € | 20,95 € | 131,20 € | |
bei 14-tägiger Nutzung bzw. bis zu 26 Nutzungen p.a. | 27,83 € | 55,13 € | 10,47 € | 65,60 € | |
bei monatlicher Nutzung bzw. bis zu 12 Nutzungen p.a. | 13,79 € | 28,09 € | 5,34 € | 33,42 € | |
*Luftgewehrschießstand, Atelier, Kegelbahn |
4.3 Sonstige Veranstaltungen
Für alle weiteren Veranstaltungen (u.a. Veranstaltungen ohne Stadtteilbezug, geschlossene Veranstaltungen, Tagungen, kommerziell ausgerichtete Veranstaltungen) wird ein reguläres Basis-Nutzungsentgelt entsprechend der folgenden Übersichten erhoben.
Agora und Mokido
Agora | Mokido Stadtteiltreff Studiobühne | |||||
---|---|---|---|---|---|---|
netto | 19 % MwSt. | brutto | netto | 19 % MwSt. | brutto | |
Tages-Veranstaltung | 523,69 € | 99,50 € | 623,19 € | 187,43 € | 35,61 € | 223,04 € |
werktags, Montag-Donnerstag, zwischen 9:00 und 18:00 Uhr | ||||||
Abend-Veranstaltung | 633,94 € | 120,45 € | 754,39 € | 198,45 € | 37,71 € | 236,16 € |
werktags, Montag-Donnerstag, zwischen 18:00 und 1:00 Uhr des Folgetages | ||||||
Wochenend-Veranstaltung | 744,19 € | 141,40 € | 885,58 € | 209,48 € | 39,80 € | 249,28 € |
Freitag, Samstag oder Sonntag ganztägig bis 1:00 Uhr des Folgetages | ||||||
Auf-/Abbau, Proben etc. | 110,25 € | 20,95 € | 131,20 € | 38,59 | 7,33 € | 45,92 € |
pro weiterer Tag |
Mitnutzung weiterer Veranstaltungsräume zusätzlich:
netto | 19 % MwSt. | brutto | ||
Mokido | inklusive Kühlraum | 93,71 € | 17,81 € | 111,52 € |
Bedarfsküche | inkl. Spülmaschinen und Geschirr | 33,08 € | 6,28 € | 39,36 € |
Billardraum, Cafeteria, Sinnesraum | jeweils | 22,05 € | 0,00 € | 22,05 € |
Weitere Räume | auf Anfrage |
Gruppenräume
bis 2 Std. | über 2 Std. | ganztägig | ||
pro Std. | pro Std. | pro Tag | ||
Sinnesraum Musik-Probe | Bewegungs- und Proberäume, 80-100 qm, Stühle vorhanden | 5,51 € | 4,41 € | 27,56 € |
Billardraum | Gruppenräume für ca. 20 Personen, Tische und Stühle | 4,41 € | 3,31 € | 22,05 € |
Cafeteria | ||||
Eltern-Kind-Bereich | Spielraum, (Kinder-) Stühle und Tische | 4,41 € | 3,31 € | 22,05 € |
Bewegungsraum | keine Bestuhlung | 3,31 € | 2,76 € | 16,54 € |
Funktionsräume
netto | 19 % MwSt. | brutto | ||
Atlier inkl. Nutzung der technischen Ausstattung wie Geräte, Mashinen, Brennofen Schießstand Luftgewehrschießstand und Vorraum Kegelbahn bis zu 10 Personen | bis 2 Std. pro Stunde | 5,51 € | 1,05 € | 6,56 € |
über 2 Std. pro Stunde | 4,41 € | 0,84 € | 5,25 € | |
ganztägig pro Tag | 33,08 € | 6,28 € | 39,36 € |
§ 5 Sonstige Bestimmungen
5.1 Das „Kap.8“ behält sich vor, Raumnutzungen, die nicht rechtzeitig abgesagt wurden (6 Wochen vorher bei Großveranstaltungen, 2 Wochen vorher bei Kleinveranstaltungen), zu berechnen.
5.2 Ändern sich die dem Vertrag zu Grunde liegenden Voraussetzungen, ist der Vertragsnehmer / die Vertragsnehmerin verpflichtet, das „Kap.8“ umgehend zu informieren.
5.3 Voraussetzung für die Nutzung von Räumen im „Kap.8“ ist die Beachtung der Betriebs- und Nutzungsordnung des „Kap.8“.
5.4 Das Raumnutzungsentgelt ist bis zum vertraglich vereinbarten Termin zu zahlen, spätestens jedoch vor Nutzungsbeginn.
§ 6 Inkrafttreten
Die vom Rat der Stadt Münster in seiner Sitzung am 11. 5. 2016 beschlossenen Entgeltordnung tritt am 1. 6. 2016 in Kraft. Die Entgeltordnung vom 16. 12. 2011 (Amtsblatt der Stadt Münster 2011 S. 197) verliert damit ihre Gültigkeit.