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Ortsrecht
Entgeltordnung für das Begegnungszentrum Meerwiese Coerde
41.02
vom 16.12.2011 (Amtsblatt 2011 der Stadt Münster Nr. 24 S. 190)
in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 06.04.2019 (Amtsblatt der Stadt Münster 2019 S. 66)
und der 2. Änderungssatzung vom 27.10.2022 (Amtsblatt der Stadt Münster 27/2022 S. 270)
und der 3. Änderungssatzung vom 11.10.2024 (Amtsblatt der Stadt Münster 22/2024 S. 294)
§ 1 Nutzungszweck
Das Begegnungszentrum Meerwiese versteht sich als ein allen Altersgruppen zugänglicher Treffpunkt für Kultur, Kommunikation und Freizeit. Es setzt sich die Förderung einer aktiven bürgerschaftlichen Mitwirkung und darüber hinaus die Selbstbestimmung und Öffnung des Stadtteils Coerde durch kulturelle und soziale Aktivitäten zum Ziel. Engagierten Einwohner/innen wird die Möglichkeit der gestaltenden Mitwirkung und Mitarbeit in der Einrichtung angeboten. Ziel ist es durch besondere Angebote eine Aufwertung des Stadtteils Coerde zu schaffen und darüber hinaus Impulse insbesondere im Bereich des Kinder- und Jugendtheaters für das gesamte Stadtgebiet zu setzen. Genutzt werden die Räumlichkeiten des Hauses vom Kulturamt der Stadt Münster/Stadtteilkultur, von freien und öffentlichen Gruppen sowie von fünf Kernnutzer/innen, die ein regelmäßiges soziokulturelles Programm für Kinder, Jugendliche und Erwachsene anbieten.
Die Kernnutzer/innen sind die Westfälische Schule für Musik, das Anna- Krückmann-Haus e.V., das Kinder- und Jugendtheater der Städtischen Bühnen Münster, die Lernwerkstatt der Schulpsychologischen Beratungsstelle, die Norbert-Grundschule
Darüber hinaus werden die Räume für folgende Nutzungen zur Verfügung gestellt:
- Stadtteilkulturelle Veranstaltungen, insbesondere für die Erhaltung, Pflege und Förderung des Gemeinschaftslebens von Vereinen, Verbänden und Initiativen
- Bezirksbezogene Zusammenkünfte von Gruppen, Vereinen und Institutionen
- Informationsveranstaltungen für den Stadtteil/die Entwicklung des Stadtteils
- Kulturelle Veranstaltungen (Musik, Tanz, Theater (insbesondere Kinder und Jugendtheater)
- Kleinkunst
- Ausstellungen
- Film- und Vortragsveranstaltungen
- Veranstaltungen von Schulen
- Gewerbliche Veranstaltungen
Vorrangig werden soziokulturelle Veranstaltungen der Kernnutzer und Veranstaltungen aus dem Stadtteil sowie Informationsveranstaltungen für den Stadtteil behandelt. Nachrangig behandelt werden zugangsbeschränkte oder geschlossene Veranstaltungen, Veranstaltungen ohne Stadtteilbezug und gewerbliche Veranstaltungen. Eine private Nutzung wird ausgeschlossen.
§ 2 Allgemeine Bestimmungen
In den Entgelten ist die Nutzung des Raumes/der Räume inklusive aller Nebenkosten bei normaler Nutzung enthalten sowie beim Saal und Theaterraum die Anwesenheit einer sachkundigen Aufsichtsperson im erforderlichen Umfang (Basis-Nutzungsentgelt). Die Nebenkosten setzen sich aus den Kosten für Heizung, Licht, Lüftung, ordnungsgemäße übliche Reinigung sowie die Anwesenheit einer sachkundigen Aufsichtsperson (im Saal und Theater) zusammen. Zusatzleistungen wie Auf- und Abbauten, Sonderreinigungen oder Bereitstellung von Personal, Technik und technische Betreuung werden zusätzlich berechnet. Eigenleistungen sind nach Absprache möglich. Die Leitung des Begegnungszentrums Meerwiese legt die Entgelte für die Nutzung anhand der Entgeltordnung für das Begegnungszentrum Meerwiese nach pflichtgemäßem Ermessen fest. In zu begründenden Ausnahmefällen können Entgelte nach pflichtgemäßem Ermessen ermäßigt oder erlassen werden.
§ 3 Eigene Veranstaltungen und Veranstaltungen in Kooperation mit Anderen
Die Nutzung von Räumen für eigene Veranstaltungen des Begegnungszentrums Meerwiese und Kooperationsveranstaltungen des Begegnungszentrums mit Anderen ist kostenfrei.
§ 4 Veranstaltungen Dritter
4.1 Stadtteilbezogene Gemeinwesen orientierte Veranstaltungen
Bei bezirksbezogenen Zusammenkünften und bezirksbezogenen politischen Veranstaltungen der in der Bezirksvertretung Münster- Nord und der im Rat vertretenen Parteien wird kein Basis-Nutzungsentgelt erhoben.
4.2 Stadtteilbezogene Veranstaltungen
4.2.1 Soziokulturelle Veranstaltungen
Bei folgenden stadtteilbezogenen soziokulturellen Veranstaltungen kann nach pflichtgemäßer Einschätzung der Leitung des Begegnungszentrums Meerwiese ein ermäßigtes Basis-Nutzungsentgelt zur Deckung der Nebenkosten erhoben werden:
- Veranstaltungen im kulturellen, pädagogischen, jugendpflegerischen und sozialen Bereich, die von der Stadt Münster alleine oder gemeinsam mit Vereinen oder anderen Gruppierungen aus dem Stadtbezirk getragen werden.
- bei schulischen Veranstaltungen von Schulen im Bezirk Münster Nord.
- bei freien Initiativen des Stadtteils Coerde, die für andere Mitbürger/innen Angebote imkreativen, kulturellen, musischen, familienpädagogischen und sportlichen Bereich anbieten - bei nicht kommerziellen Ausstellungen einschließlich solcher, die von der Stadt Münster gefördert werden.
- bei Veranstaltungen städtischer Ämter und Einrichtungen
Folgendes ermäßigtes Basis-Nutzungsentgelt kann hierfür berechnet werden:
Großer Saal | Theaterraum | Begegnungsräume | |||
Je Veranstaltungstag | |||||
Netto | 55,13 € | Netto | 27,56 € | Umsatzsteuerfrei | 11,03 € |
USt. | 10.47 € | USt. | 5,24 € | ||
Brutto | 65,60 € | Brutto | 32,78 € |
4.2.2 Feste und Feiern von Gruppen und Vereinen aus dem Bezirk Münster Nord
Für Feste und Feiern von Gruppen und Vereinen aus dem Bezirk Nord wird ein ermäßigtes Basis-Nutzungsentgelt entsprechend der folgenden Übersicht erhoben.
Großer Saal | Theaterraum | Begegnungsräume | |||
Je Veranstaltungstag | |||||
Netto | 330,75 € | Netto | 110,25 € | Umsatzsteuerfrei | 38,59 € |
USt. | 62,84 € | USt. | 20,95 € | ||
Brutto | 393,59 € | Brutto | 131,20 € |
4.3 Sonstige Veranstaltungen
Für alle weiteren Veranstaltungen (Feste und Feiern ohne Stadtteilbezug und kommerzielle Veranstaltungen) werden Entgelte entsprechend der folgenden Übersichten erhoben:
4.3.1. Nichtkommerzielle Veranstaltungen (Feste und Feiern ohne Stadtteilbezug)
Großer Saal | Theaterraum | Begenungsräume | |||
Je Veranstaltungstag | |||||
Netto | 413,43 € | Netto | 165,38 € | Umsatzsteuerfrei | 55,13 € |
USt. | 78,55 € | USt. | 31,42 € | ||
Brutto | 491,98 € | Brutto | 196,80 € | ||
Pro Stunde | |||||
Netto | 27,56 € | Netto | 16,54 € | Umsatzsteuerfrei | 11,03 € |
USt. | 5,23 € | USt. | 3,14 € | ||
Brutto | 32,79 | Brutto | 19,68 |
4.3.2. Kommerzielle Veranstaltungen
Großer Saal | Theaterraum | Begegnungsräume | |||
Je Veranstaltungstag | |||||
Netto | 826,88 € | Netto | 385,88 € | Umsatzsteuerfrei | 110,25 € |
USt. | 157,11 € | USt. | 73,32 € | ||
Brutto | 983,99 € | Brutto | 459,12 € |
§ 5 Sonstige Bestimmungen
5.1
Das Begegnungszentrum Meerwiese behält sich vor, Raumnutzungen, die nicht rechtzeitig abgesagt wurden – 2 Wochen vorher bei Großveranstaltungen, 1 Woche vorher bei Kleinveranstaltungen -, zu berechnen.
5.2
Ändern sich die in dem Vertrag zugrundeliegenden Voraussetzungen, ist der/die Vertragsnehmer/in verpflichtet, das Begegnungszentrum Meerwiese umgehend zu informieren.
5.3
Voraussetzungen für die Nutzung von Räumen im Begegnungszentrum Meerwiese sind die Beachtung der Betriebs- und Nutzungsordnung des Begegnungszentrums Meerwiese.
5.4
Das Raumnutzungsentgelt ist zum vertraglich vereinbarten Termin zu zahlen.
§ 6 Inkrafttreten
Die vom Rat der Stadt Münster auf seiner Sitzung am 14.12.2011 beschlossene Entgeltordnung tritt am 01.01.2012 in Kraft.