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Ortsrecht
Gebührensatzung für die Westfälische Schule für Musik
44.02
vom 19.12.1997 (Amtsblatt der Stadt Münster 1997 S. 159)
in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 18.02.2000 (Amtsblatt der Stadt Münster 2000 S. 9)
und der 2. Änderungssatzung vom 20.12.2001 (Amtsblatt der Stadt Münster 2001 S. 196)
und der 3. Änderungssatzung vom 20.12.2001 (Amtsblatt der Stadt Münster 2001 S. 197)
und der 4. Änderungssatzung vom 13.12.2002 (Amtsblatt der Stadt Münster 2002 S. 226)
und der 5. Änderungssatzung vom 19.07.2004 (Amtsblatt der Stadt Münster 2004 S. 139)
und der 6. Änderungssatzung vom 10.12.2004 (Amtsblatt der Stadt Münster 2004 S. 316)
und der 7. Änderungssatzung vom 30.11.2005 (Amtsblatt der Stadt Münster 2005 S. 225 und 233)
und der 8. Änderungssatzung vom 06.11.2008 (Amtsblatt der Stadt Münster 2008 S.155)
und der 9. Änderungssatzung vom 10.12.2010 (Amtsblatt der Stadt Münster 2010 S. 180)
und der 10. Änderungssatzung vom 11.11.2012 (Amtsblatt der Stadt Münster 2012 S. 159)
und der 11. Änderungssatzung vom 15.11.2013 (Amtsblatt der Stadt Münster 2013 S. 188)
und der 12. Änderungssatzung vom 16.12.2016 (Amtsblatt der Stadt Münster 2016 S. 242)
und der 13. Änderungssatzung vom 14.12.2018 (Amtsblatt der Stadt Münster 2018 S. 229)
und der 14. Änderungssatzung vom 23.06.2021 (Amtsblatt der Stadt Münster 2021 S. 197)
Aufgrund der §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung vom 14. Juli 1994 (GV. NW S. 666/SGV. NW 2023), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20.3.1996 (GV. NW S. 124), sowie der §§ 1, 2 und 4 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 21. Oktober 1969 (GV. NW S. 712/SGV. NW 610), zuletzt geändert durch Gesetz vom 18. Dezember 1996 (GV. NW S. 586), hat der Rat der Stadt Münster die nachstehende Satzung am 17.12.1997 beschlossen:
§ 1 Art und Höhe der Gebühren
(1) Gegenstand dieser Gebührensatzung sind die Kosten, die als Gegenleistung
- für die Erteilung von Unterricht (Unterrichtsgebühren),
- für die bei der Anmeldung einer Schülerin/eines Schülers erforderliche besondere Verwaltungstätigkeit der Westfälischen Schule für Musik (einmalige Aufnahmegebühren),
- für die im Rahmen der Bearbeitung einer vorzeitigen Abmeldung erforderliche besondere Verwaltungstätigkeit der Westfälischen Schule für Musik (Anmeldegebühren),
- für die Überlassung eines Leihinstrumentes (Gebühren für Leihinstrumente) erhoben werden.
(2) Die Gebührensätze ergeben sich aus dem anliegenden Tarif.
§ 2 Gebührenpflichtige
Gebührenpflichtige sind die Schüler/innen sowie die Erziehungsberechtigten der minderjährigen Schüler/-innen. Mehrere Gebührenpflichtige haften als Gesamtschuldner.
§ 3 Veranlagung, Fälligkeit und Erstattung
(1) Die Gebühr nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 ist eine Jahresgebühr. Sie entspricht 39 Unterrichtswochen im Kalenderjahr. Die Gebührenpflicht beginnt mit dem 1. des Monats, zu dem die erstmalige Zulassung zum Unterricht erfolgt. Die Beträge sind laufend zum 1. eines jeden Monats fällig.
(2) Die Gebühr nach § 1 Abs. 1 Nr. 2 fällt an mit der erstmaligen Anmeldung der Schülerin/des Schülers. Im Fall einer Online-Anmeldung wird auf die Erhebung der Gebühr verzichtet.
(3) Die Gebühr nach § 1 Abs. 1 Nr. 3 fällt an, sobald ausnahmsweise eine vorzeitige Abmeldung einer Schülerin/eines Schülers wegen einer direkten Neubesetzung des frei werdenden Unterrichtsplatzes zugelassen wird.
(4) Für die Gebühr nach § 1 Abs. 1 Nr. 4 beginnt die Gebührenpflicht mit dem 1. des Monats, in dem das Instrument erstmals zur Verfügung gestellt wird. Die Gebühr ist jeweils zu dem Termin zu entrichten, zu dem auch die Unterrichtsgebühr zu zahlen ist.
(5) Die Gebührenpflichtigen erhalten über die zu entrichtenden Beträge einen Gebührenbescheid.
§ 4 Ermäßigungen, Zuschläge, Stundung und Erstattungen
(1) Die Westfälische Schule für Musik lässt Ermäßigungen zu. Ermäßigungen werden in folgender Reihenfolge berücksichtigt (Ausnahme zur Reihenfolge beim Projekt JeKits siehe Absatz 2):
1. Geschwisterermäßigung
2. Ermäßigung Ehrenamtskarte
3. Ermäßigung Münsterpass
4. Anrechnung Guthaben Bildung und Teilhabe (Münsterlandkarte)
zu Ziffer 1
Besuchen mehrere Kinder einer Familie die Musikschule, ermäßigen sich die Unterrichtsgebühren
1. für das zweite Kind der Familie um 20 % der Gebühr,
2. für das dritte Kind der Familie um 40 % der Gebühr,
3. für das vierte Kind der Familie um 60 % der Gebühr,
4. für das fünfte und jedes weitere Kind der Familie um 80 % der Gebühr.
Als Kinder einer Familie gelten alle Kinder, Jugendliche und Erwachsene, soweit und solange für sie dieselbe Person oder deren Ehegatte zum Empfang von Kindergeld berechtigt ist. Der Anspruch auf Kindergeld ist für Erwachsene stets, für Kinder und Jugendliche auf Anfrage der Musikschule nachzuweisen.
Die Reihenfolge der Geschwisterkinder richtet sich jeweils nach der Höhe der jeweiligen Unterrichtsgebühren vor Abzug einer Ermäßigung. Das Kind mit der höchsten Gesamtgebühr zählt als erstes.
zu Ziffer 2
Inhaber/-innen der Ehrenamtskarte NRW erhalten eine 100 %ige Ermäßigung auf den Erwachsenenzuschlag in Höhe von 40% auf die Unterrichtsgebühren. zu Ziffer 3
Inhaber/-innen des Münsterpasses erhalten eine 100 %ige Ermäßigung für Angebote im Bereich der elementaren Musikpädagogik sowie dem Projekt „JeKits“ und bei der Anmelde bzw. Abmeldegebühr. Für die Bereiche Instrumental-/Vokalunterricht, Ensembleunterricht/Ergänzungsfächer sowie Jugendakademie wird Inhaber/-innen des Münsterpasses eine 50%ige Ermäßigung gewährt.
Der Münsterpass ist vor dem ersten Unterricht und dann in regelmäßigen Abständen mindestens einmal jährlich zum 01.11. eines Jahres in der Verwaltung der Westfälischen Schule für Musik vorzulegen. Zur Reduzierung des Verwaltungsaufwandes wird der Münsterpass für das gesamte folgende Kalenderjahr berücksichtigt. Sollte der Münsterpass nicht verlängert werden, ist die Schülerin/der Schüler verpflichtet, der Westfälischen Schule für Musik dieses umgehend schriftlich mitzuteilen. Die Verwaltung der Westfälischen Schule für Musik wird stichprobenmäßig 5% der Münsterpassinhaber, von denen kein aktueller Münsterpass vorliegt, im 3. Quartal anschreiben und zur Vorlage des Münsterpasses auffordern. Sollte der Münsterpass nicht bis zum 15.11. vorgelegt werden, kann der Münsterpass für das Folgejahr nicht anerkannt werden. Eine rückwirkende Anerkennung des Münsterpasses ist nur in besonderen Härtefällen und mit Zustimmung der Verwaltungsleitung möglich.
zu Ziffer 4
Berechtigte der Münsterlandkarte können diese für die Leistungen der Westfälischen Schule für Musik ansetzen.
(2) Die Sozialermäßigungen im Projekt JeKits werden abweichend zu Absatz 1 in folgender Reihenfolge der Ermäßigungen gewährt:
1. Anrechnung Guthaben Bildung und Teilhabe
2. Beitragsbefreiung Münsterpass
3. Geschwisterermäßigung
Die Nachweise zu diesen Sozialermäßigungen sind bei Anmeldung bzw. ist nach Ausstellung zu erbringen, anderenfalls kann die Befreiung nicht anerkannt werden.
(3) Für den Unterricht mit Erwachsenen (18 Jahre und älter) wird eine um 40 % erhöhte Gebühr erhoben. Davon sind junge Erwachsene bis zum 25. Lebensjahr, soweit Kindergeld nach dem Bundeskindergeldgesetz gezahlt wird, ausgenommen. Der Anspruch auf Kindergeld ist für den jeweiligen Unterrichtszeitraum nachzuweisen.
(4) Die Westfälische Schule für Musik kann in Härtefällen auf Antrag die Gebühren bis zum Ende des jeweiligen vierteljährlichen Zahlungszeitraums stunden. In Ausnahmefällen kann die Stundung verlängert werden.
(5) In begründeten Einzelfällen oder als herausgehobene, durch die Musikschule verantwortete Maßnahme der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, kann ein Erlass durch eine mit der Verwaltungsleitung abgestimmte Schulleitungsentscheidung vorgenommen werden.
(6) Fällt der Unterricht aus von der Westfälischen Schule für Musik zu vertretenden Gründen im Laufe des Kalenderjahres aus und kann nicht innerhalb des Kalenderjahres bzw. bis zum 31.01 des Folgejahres vor- oder nachgegeben werden, erfolgt die anteilige Erstattung der Unterrichtsgebühren im ersten Quartal des folgenden Jahres (Erstattungsgebühr = Anzahl ausgefallender Unterrichte (ohne Schulferien NRW und Feiertage) im Verhältnis zu 39 garantierten Unterrichten im Kalenderjahr).
Bei Abmeldungen zum Schulhalbjahr oder Schuljahr erfolgt die Erstattung anteilig für die Unterrichtszeit im auf die Abmeldung folgenden Quartal.
§ 5 Fördermaßnahmen
Im Rahmen der Jugendakademie fördert die Westfälische Schule für Musik gemeinsam mit der Musikhochschule bis zu 30 Schülerinnen und Schüler, die sich über eine Aufnahmeprüfung qualifizieren. Die Förderung beinhaltet in der Regel eine kostenfreie Aufstockung des bezahlten Hauptfachunterrichtes von 45 Minuten um 15 Minuten, das kostenlose Angebot eines zweiten Instrumental- oder Vokalfaches sowie weitere kostenfreie Ergänzungsfächer.
§ 6 Dauer des Unterrichtes
Die Berechnungsgröße für die Unterrichtszeit ist die Unterrichtseinheit von 45 Minuten. Abweichungen vom 45 Minuten-Standard sind teilweise sinnvoll, daher beträgt z.B. in den Fächern Musikalische Früherziehung und Musikalische Grundausbildung die Unterrichtseinheit 60 Minuten; Einzelunterricht wird auch in 30 Minuten angeboten und Ensembles finden auch länger statt. Der anliegende Gebührentarif regelt hierfür die Gebührenhöhe.
§ 7 Geltungsbereich
Der Projektbereich der Westfälischen Schule für Musik bietet Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen die Möglichkeit zeitlich begrenzt etwas Neues auszuprobieren, alte Fähigkeiten wiederzuentdecken oder sie weiterzuentwickeln. Sie kann somit ein Einstieg in ein Unterrichtsangebot mit langfristiger Perspektive sein. Die vorstehenden Bestimmungen der §§ 1 bis 6 gelten nicht für Angebote im Projektbereich. Im Projektbereich werden jeweils gesonderte Vereinbarungen zwischen Kursleitung und der Westfälischen Schule für Musik sowie durch Vermittlung der Westfälischen Schule für Musik zwischen Kursteilnehmenden und Kursleitung getroffen.
§ 8 Inkrafttreten
Diese Schulordnung tritt bei gleichzeitiger Aufhebung der Schulordnung vom 24.03.1972 am 01.01.1998 in Kraft.
Gebührentarif der Westfälischen Schule für Musik
Gebühren ab 01.08.2021
Alle Gebühren der Musikschule verstehen sich pro Person.
Aufnahme-/Abmeldegebühr
Die Anmeldung in die Musikschule kostet einmalig 13,00 €. Bei einer Online-Anmeldung entfällt diese Gebühr. Wird durch die Westfälische Schule für Musik eine vorzeitige Abmeldung zugelassen, ist eine Abmeldegebühr von 13,00 € fällig.
Inhaber/innen des Münster-Passes erhalten auf die Aufnahme- bzw. Abmeldegebühr eine 100%ige Ermäßigung.
A) Elementare Musikpädagogik für Kinder ab 2 Jahren
Teilnehmerzahl | Jahresgebühr | Monatsrate | |
---|---|---|---|
Musikzwerge 45 Min. pro Woche mit Begleitperson Laufzeit: 1 Jahr | 5 - 8 | 288,00 € | 24,00 € |
Musikalische Früherziehung 60 Min. pro Woche Laufzeit: 2 Jahre | 6 - 15 | 288,00 € | 24,00 € |
Musikalische Grundausbildung 60 Min. pro Woche Laufzeit: 1 Jahr | 6 - 15 | 288,00 € | 24,00 € |
Musikalische Grundausbildung | Schulklasse | 156,00 € | 13,00 € |
60 Min. pro Woche Laufzeit: 1 Jahr | |||
JEKISS-Chor 45 Min. pro Woche Laufzeit: Grundschulzeit | ab 15 | 90,00 € | 7,50 € |
Instrumentenkarussell 45 Min. pro Woche inkl. Leihgebühr für die Instrumente Laufzeit: 6 Monate | 4 je Instrument | für 6 Monate: 243,00 € | 40,50 € |
Regelungen
- Für alle Angebote - mit Ausnahme des Instrumentenkarussells - gilt: Eltern haben ein Sonderabmelderecht. So können sie ihr Kind bis zum Ende des 2. Unterrichtsmonats abmelden.
- Inhaber/innen des Münsterpasses erhalten eine 100%ige Ermäßigung auf alle Angebote.
- Der Unterricht für die Begleitperson in der Unterrichtsform Musikzwerge ist kostenlos, sie zahlt nur die Anmeldegebühr.
B) Instrumental- und Vokalunterricht
Dauer | Jahresgebühr | Monatsrate | ||
Einzelunterricht | 30 Min./Woche | 822,00 € | 68,50 € | |
45 Min./Woche | 1.188,00 € | 99,00 € | ||
2er-Gruppe | 45 Min./Woche | 672,00 € | 56,00 € | |
3er-Gruppe | 45 Min./Woche 60 Min./Woche | 504,00 € 672,00 € | 42,00 € 56,00 € | |
4er- bis 6er-Gruppe | 45 Min./Woche 60 Min./Woche | 426,00 € 564,00 € | 35,50 € 47,00 € | |
7er- bis 9er-Gruppe | 45 Min./Woche 60 Min./Woche | 330,00 € 438,00 € | 27,50 € 36,50 € | |
Klassenunterricht an allgemein bildenden Schulen | in Absprache mit den Schulen | 9,00 bis 36,00 € pro Monat |
Regelungen für Kinder und Jugendliche
- Für alle Angebote - mit Ausnahme der Klassenunterrichte an allgemeinbildenden Schulen - gilt:
Schüler/-innen haben ein Sonderabmelderecht. Sie können sich bis zum Ende des 2. Unterrichtsmonats abmelden. - Für Inhaber/-innen des Münsterpasses
Es wird eine 50%ige Ermäßigung auf alle Unterrichtsangebote gewährt. - Für Geschwister
Besuchen mehrere Kinder einer Familie die Musikschule, ermäßigt sich die jeweils günstigere Gebühr
beim zweiten Kind um 20 %,
beim dritten Kind um 40 %,
beim vierten Kind um 60 %,
beim fünften und jedem weiteren Kind der Familie um 80 %. - Kostenloser Ensembleunterricht
Für Kinder und Jugendliche, die an einem der oben genannten Angebote teilnehmen, ist die Teilnahme an Ensembleunterricht und Ergänzungsfächern (s. Punkt E) kostenlos.
Regelungen für Erwachsene
- Für alle Angebote - mit Ausnahme der Klassenunterrichte an allgemeinbildenden Schulen - gilt: Schüler/-innen haben ein Sonderabmelderecht. Sie können sich bis zum Ende des 2. Unterrichtsmonats abmelden.
- Erwachsenenzuschlag
Für Erwachsene wird ein Zuschlag auf die Unterrichtsgebühr in Höhe von 40 % erhoben. - Bei Kindergeldbezug
Junge Erwachsene zahlen bis zum 25. Lebensjahr die Gebühren für Kinder und Jugendliche, soweit für sie Kindergeld nach dem Bundeskindergeldgesetz gezahlt wird. Der Anspruch auf Kindergeld ist für den jeweiligen Unterrichtszeitraum nachzuweisen. - Bei Inhaber/-innen der Ehrenamtskarte
Es wird auf die Erhebung des Erwachsenenzuschlags ab Vorlage der Ehrenamtskarte NRW in der Westfälischen Schule für Musik verzichtet. Zu Beginn des Schuljahres (01.02. bzw. 01.08 eines Jahres) ist die Ehrenamtskarte in der Westfälischen Schule für Musik vorzuzeigen. - Bei Inhaber/-innen des Münsterpasses
Es wird eine 50%ige Ermäßigung auf alle Unterrichtsangebote gewährt. - Kostenloser Ensembleunterricht und Ergänzungsfächer
Für Erwachsene, die an einem der oben genannten Angebote teilnehmen, ist die Teilnahme an Ensembleunterricht und Ergänzungsfächern der Musikschule kostenlos (s. Punkt E). - Zusätzliches Unterrichtsangebot
Erwachsene Schüler/innen haben außerdem die Möglichkeit 45 Min./14tägig Einzelunterricht zum Preis von 72,00 € zu wählen.
C) Projekt JeKits, Klassenunterricht und Orchester Kunterbunt
Das Projekt JeKits (Jedem Kind Instrumente, Tanzen und Singen) wird von der Landesregierung NRW gefördert. Die Landesregierung legt die Gebühren bzw. den Rahmen für Gebühren fest. Das Projekt wird basierend auf einem Vertrag mit der Landesregierung NRW bzw. dem Ministerium für Kultur und Wissenschaft in Kooperationen zwischen der Westfälischen Schule für Musik und den Schulen durchgeführt. Zukünftig wird JeKits 3 (3. Schuljahr) und JeKits 4 (4. Schuljahr) ebenfalls über das Projekt gefördert.
Jahresgebühr | Monatsrate | |
JeKits 1 | 0,00 € | 0,00 € |
JeKits 2 | 312,00 € | 26,00 € |
JeKits 3 | 312,00 € | 26,00 € |
JeKits 4 | 312,00 € | 26,00 € |
Bis zur Förderung von JeKits 3 und 4 durch die Landesregierung erhebt die Westfälische Schule für Musik für den Klassenunterricht mit Orchester Kunterbunt folgende Gebühren: | ||
Klassenunterricht/Orchester Kunterbunt | 426,00 € | 35,50 € |
Regelungen
- Kostenlose Leihgabe der Instrumente
- Das Guthaben für Bildung und Teilhabe ist vor der Sozialbefreiung durch den Münsterpass anzurechnen.
- 100,00 % Sozialbefreiungen durch den Münsterpass für Unterricht JeKits 2, 3 und 4 und 50,00 % Sozialbefreiungen durch den Münsterpass für Klassenunterricht und Orchester Kunterbunt.
Eine vollständige bzw. teilweise Befreiung von den Beitragszahlungen ist bei Empfängern von:
- Leistungen zur Sicherstellung des Lebensunterhalts nach dem SGB II,
- Leistungen der Sozialhilfe nach dem SGB XII
- Wohngeld nach Wohngeldgesetz
- Kinderzuschlägen nach § 6 a des Bundeskindergeldgesetzes
- Ausbildungsbeihilfen und
- Leistungen nach dem Asylbewerbergesetz möglich.
Der Nachweis über die Berechtigung der Beitragsbefreiung ist anhand eines behördlichen Bescheides durch den Erziehungsberechtigten mit Anmeldung zu erbringen. - Geschwisterermäßigung
Nehmen zwei oder mehrere Kinder einer Familie gleichzeitig zahlungspflichtig an dem Projekt JeKits teil, fällt der volle Elternbeitrag nur für das erste Kind an. Geschwister erhalten eine Beitragsermäßigung von 50%, soweit nicht eine vollständige Beitragsbefreiung aus den oben genannten Gründen möglich ist. - Eine Kombination mit weiteren Ermäßigungen aus dem Angebot der Westfälischen Schule für Musik ist nicht möglich.
D) Instrumental- und Vokalunterricht Jugendakademie
Dauer | Jahresgebühr | Monatsrate | ||
---|---|---|---|---|
Hauptfach - Einzelunterricht | 60 Min./Woche | 1.188,00 € | 99,00 € | |
Nebenfach - Einzelunterricht (obligatorisch nur mit Hauptfach möglich | 30 Min./Woche | kostenfrei | kostenfrei |
Regelungen für Jugendliche und Erwachsene
- Für Inhaber/-innen des Münsterpasses
Es wird eine 50%ige Ermäßigung gewährt. - Für Geschwister
Besuchen mehrere Kinder einer Familie die Musikschule, ermäßigt sich die jeweils günstigere Gebühr
beim zweiten Kind um 20 %,
beim dritten Kind um 40 %,
beim vierten Kind um 60 %,
beim fünften und jedem weiteren Kind der Familie um 80 %. - Kostenloser Ensembleunterricht und Ergänzungsunterricht
Für Teilnehmer/-innen der Jugendakademie ist ab dem 13. Lebensjahr die Teilnahme an Ensembleunterricht und Ergänzungsfächern (s. Punkt E) verpflichtend und für alle kostenlos. - Keine Abmeldegebühr
Bei Beendigungen im laufendem Schulhalbjahr werden keine Abmeldegebühren berechnet.
E) Ensembleunterricht und Ergänzungsfächer
Jahresgebühr | Monatsrate | |
Chor, pro 15 Min. | 36,00 € | 3,00 € |
2 bis 9 Teilnehmende | Gebühren richten sich nach den Tarifen für Gruppenunterrichte | |
10 bis 19 Teilnehmende | 198,00 € | 16,50 € |
20 und mehr Teilnehmende | 162,00 € | 13,50 € |
Ergänzungsfächer: Musik hören und verstehen (Musiktheorie und -improvisation) | 294,00 € | 24,50 € |
Regelungen
Ensembleunterrichte und Ergänzungsfächer sind für Kinder-, Jugendliche und Erwachsene kostenlos, wenn sie an der Musikschule Instrumental- bzw. Vokalunterricht erhalten.
Die Teilnahme an Ensembles kann durch eine Entscheidung der Schulleitung mit Bestätigung durch die Verwaltungsleitung für Externe kostenfrei sein, wenn die Teilnahme zur Aufrechterhaltung des Ensembles erforderlich ist.
F) Gebühren für Leihinstrumente
Dauer | Jahresgebühr | Monatsrate | |
---|---|---|---|
Instrumentengruppe 1: Bongos, einfache Holz- und Plastikblockflöten | Jedes Jahr | 60,00 € | 5,00 € |
Instrumentengruppe 2: Violine (1/8, 1/4, 1/2, 3/4), Viola (1/4, 1/2, 3/4), Cello (1/8, 1/4, 1/2, 3/4), Kontrabass (1/8, 1/4, 1/2), Querflöte (Anfänger), Kornett, Trompete, hochwertige Blockflöte, Gitarre, Oud, Keyboard | 1. Jahr 2. Jahr 3. Jahr und weitere Jahre | 120,00 € 144,00 € 168,00 € 168,00 € | 10,00 € 12,00 € 14,00 € 14,00 € |
Instrumentengruppe 3: Querflöte, Horn, Posaune, Violine (1/1), Viola (1/1), Cello (7/8, 1/1), Kontrabass (3/4), Klarinette, Oboe, Fagott, Saxofon, Tuba/Euphonium, Gambe, Akkordeon, Stagepiano | 1. Jahr 2. Jahr 3. Jahr und weitere Jahres | 168,00 € 192,00 € 216,00 € 216,00 € | 14,00 € 16,00 € 18,00 € 18,00 € |
Instrumentengruppe 4: Harfe | Jedes Jahr | 264,00 € | 22,00 € |
Instrumentengruppe 5: Instrumente für den Einsatz in JeKits-Schulkooperationen | Grundschulzeit | 0,00 € | 0,00 € |
Regelungen
Die Überlassungszeit für Instrumente ist unbefristet. Die Westfälische Schule für Musik kann bei Bedarf mit einer 3-monatigen Kündigungsfrist (beginnend zum 1. des Folgemonats) das Instrument zurückfordern.
Vorrangig werden Instrumente an Schüler/-innen der Westfälischen Schule für Musik ausgeliehen. Instrumentenausleihen an Externe sind zulässig, solange sie nicht den Betrieb der Westfälischen Schule für Musik einschränken. Die Ausleihgebühren für Externe regelt sich entsprechend dieser Satzung zuzüglich eines Aufschlages von 20% sowie zuzüglich der geltenden Umsatzsteuer.
Die Ausleihe von Instrumenten kann durch eine Entscheidung der Schulleitung kostenfrei sein, wenn die Ausleihe für Teilnehmer/-innen von Ensembles der Westfälischen Schule für Musik erfolgt und die Teilnahme zur Aufrechterhaltung des Ensembles erforderlich ist oder wenn es der strategischen Ausrichtung der Westfälischen Schule für Musik förderlich ist.
Abrechnung
Die Gebühr für Leihinstrumente wird zusammen mit der Unterrichtsgebühr mit dem Jahresgebührenbescheid erhoben. Sie wird monatlich berechnet, d. h. eine Rückgabe des Instrumentes ist monatsweise möglich.